Frage: Familienname

Hallo frau Bader, Frage: ich bin getrenntlebend/aber noch nicht geschieden. Mein neuer Lebensgefährte und ich erwarten im Oktober ein gemeinsames Kind. Gibt es eine Möglichkeit, das dieses Kind den Nachnamen seines leiblichen Vaters bekommt. Wie sieht das mit Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte aus? Vielen Dank für Ihre Antwort LG Eva

Mitglied inaktiv - 27.06.2001, 15:21



Antwort auf: Familienname

Liebe Eva, nach dem Gesetz gilt das Kind als ehelich. Es trägt demnach den Familiennamen und ist steuerlich wie ein "normales" Kind aus der Ehe zu behandeln. Einige Jugendämter nehmen schon Vaterschaftsanerkennungen vor der Geburt an, andere erst später. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2001



Antwort auf: Familienname

Hallo Eva, bei einer Freundin von mir ist es genauso. Allerdings gab es bisher noch keine möglichkeit dem Kind den Namen des leiblichen Vaters zu geben, da die scheidung noch nicht durch ist. Die Vaterschaft wurde aber vom leiblichen vater anerkannt. Ihnen hat man gesagt, das es erst nach der Scheidung möglich ist. gruß christine

Mitglied inaktiv - 27.06.2001, 19:21