Frage: Falsch Krankenversichert

Sehr geehrte Frau Bader, bitte nicht falsch verstehen, ich will nicht drängeln; ich hatte diese Frage am 5.9. schon mal an sie gerichtet und ich bin mir nicht sicher, ob Sie die überlesen habe. Für kurze Rückmeldung wäre ich dankbar. Hier jetzt noch mal die Frage: Was droht einem, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Kinder beim falschen Ehepartner krankenversichert sind? Hier noch mal der Hintergrund: meine Kinder sind seit der Geburt (seit 2007) in meiner gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Mein Mann ist seit 2007 im Ausland beschäftigt (Entsendung von deutscher Firma) war zum Zeitpunkt der Geburt bis heute privat versichert, wobei seine gesetzliche Krankenversicherung auf Anwartschaft gestellt wurde, da wir - wenn er wieder nach Deutschland kommt, wir die gesetzliche Familienversicherung in Anspruch nehmen wollen. Seit Januar 2008 bin auch ich mit meinen Zwillingen privat versichert, da wir uns seitdem ebenfalls mit meinem Mann im Ausland aufhalten. Ich habe nun Angst, dass die Kinder im Jahr 2007 falsch versichert waren, da er ja privat versichert war und auch mehr verdient hat als ich (bin seit der Geburt in Elternzeit). Wir haben ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, wo wir konkrete Angaben machen müssen, was im Jahr 2007 war (Einkommen Ehemann etc.). Was droht einem, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Kinder bei meinem Mann hätten mitversichert werden müssen (unsere Kinder sind Frühchen, lagen 2007 wochenlang auf Frühchenstation - wir haben Angst, dass sie keinen Versicherungsschutz haben)? Müssen wir einen RA konsultieren, weil wir ein ernsthaftes Problem haben? Danke und Gruß

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 19:22



Antwort auf: Falsch Krankenversichert

Hallo, das ist zu spezielle - das weiß ich so nicht, da müsste ich mich selber schlau machen. Ich denke, wenn die KK sich nachträglich für unzuständig erklärt u verlangt, dass Sie die in Anspruch genommenen Leistungen zurückvergüten, müssen Sie auch Ihre Beiträge zurückbekommen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2008