Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte, zur Zeit im 2. Jahr Elternzeit mit meiner 1 1/2 jährigen Tochter noch bis März 2014 zu hause. Ab 01.04.2014 ist die Rückkehr zur Arbeit vereinbart. Nun bin ich eventuell schwanger, wie geht es weiter? Es ist noch keine Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit besprochen, auch hatte ich das obligatorische Beschäftigungsverbot bei der vorrangegangenen Schwangerschaft. Gehe ich "automatisch" wieder ins Beschäftigungsverbot? Bekomme ich dann auch diesen Lohnausgleich wie bei der letzten Schwangerschaft. (U2-Umlage) Und auch noch wichtig, wie berechnet sich dann das Elterngeld? Viele Fragen und ich habe keine klaren Antworten bekommen. Recht herzlichen Dank im Vor raus für Ihre Antworten! LG, Maren
von Filinchen1912 am 11.10.2013, 13:02