Hallo Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich im Erziehungsurlaub bis 14.11.2003. Ich werde wahrscheinlich mein drittes Kind Mitte Dezember bekommen. Dann würden sich Erziehungsurlaub und Mutterschutz ja überschneiden. Grundsätzlich steht mir ja für die Zeit des Mutterschutzes mein volles Gehalt zu. Wie sieht das aus wenn Erziehungsurlaub und Mutterschutz sich überschneiden?? Steht mir das Gehalt dann auch zu oder müßte ich noch min. 1 Tag arbeiten gegangen sein?? Ich bin Beamtin - evtl. sind die Richtlinien dann etwas anders?! Es würde mich freuen wenn Sie mir helfen könnten. Viele Grüße Anja
Mitglied inaktiv - 25.03.2003, 13:51