Frage: Erziehungsgeldnachzahlung

Hallo zusammen! Habe 3 Jahre Erziehungsurlaub genommen,will aber jetzt nach dem ersten Jahr kündigen,da wir auch kein Erziehunsgeld mehr für das zweite Jahr bekommen. So haben für das erste Jahr 300 Euro bekommen. Ich weiß das man ,wenn man ein Jahr nur nimmt 460 euro bekommt(Budgetbetrag).Nun meine Frage könnte ich die 160 Euro nachgezahlt bekommen,da ich ja nur ein Jahr nehme???? MfG

Mitglied inaktiv - 24.11.2005, 09:52



Antwort auf: Erziehungsgeldnachzahlung

Hallo, nein, da der Antrag anders gestellt war. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2005



Antwort auf: Erziehungsgeldnachzahlung

man muss sich immer bei der erstantragstellung festlegen. danach kann man nichts mehr ändern. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 24.11.2005, 12:08