Frage: Erstlingsausstattung

Hallo, ich habe jetzt seit Tagen im Internet gesucht ob ich was zum Antrag für Erstlingsausstattung bei der ARGE finde. Aber nichts. Kein Antrag, kein Zeitrahmen, keine Antworten. Wissen sie vielleicht wo ich solch einen Antrag finden könnte. Gibt es eine Frist in der ich ihn gestellt haben muss? Bin jetzt in der 18 Woche. Bin für jede Hilfe Dankbar! Mit freundlichen Grüsse Satii

Mitglied inaktiv - 23.08.2010, 15:45



Antwort auf: Erstlingsausstattung

Alles beantworteet? Sonst nochmal fragen! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2010



Antwort auf: Erstlingsausstattung

Einen direkten Antrag gibt es nicht. Schreib einfach auf was Du alles brauchst. Es gibt sowieso nur einen Betrag, warum manche trotzdem eine Auflistung wollen ist mir schleierhaft. Den Antrag sofort einreichen. Hast Du den Antrag für Umstandskleidung schon gestellt und den für Mehrbedarf? Wenn nicht dann auch noch schnell machen. Übrigends kannst Du bei der caritas,pro familia oder donum vitae auch einen Antrag stellen. Geh mit dem Beischeid den Du für die Erstaustattung von der ARGE bekommst noch zu einem dieser Stellen, denn da bekommst Du auch nochmal was dazu. LG

Mitglied inaktiv - 23.08.2010, 22:46



Antwort auf: Erstlingsausstattung

mehrbedarf bekomm ich...dachte das wär dann das für die umstandskleidung also einfach schreiben...ich bin schwanger und hätte gern geld für ausstattung und kleidung? an pro familia hatte ich schon mal geschrieben...von denen kam dann zurück sie würde sowas nich machen...hatte das zwar auch schon mehrfach gelesen...aber das war die antwort caritas hab ich heute angeschrieben

Mitglied inaktiv - 23.08.2010, 23:27



Antwort auf: Erstlingsausstattung

Du bekommst auch extra Geld für Umstandskleidung. Einfach schreiben: Hiermit beantrage ich Vorname Nachname , Anschrift, BG Nummer Umstandskleidung, da ich in der xx. Woche schwanger bin. Am besten gehst Du mit dem Bescheid den Du von der ARGE für die Erstlingsausstattung bekommst direkt zur Caritas.

Mitglied inaktiv - 24.08.2010, 07:47



Antwort auf: Erstlingsausstattung

und ist für Dich und das Baby bis zum 3. Lebensjahr Unterhaltspflichtig!!! Gruß Peeka

Mitglied inaktiv - 24.08.2010, 10:00



Antwort auf: Erstlingsausstattung

das wurde nicht vergessen! danach fragte ich aber nicht! vielen lieben dank an die anderen ^^

Mitglied inaktiv - 24.08.2010, 13:06



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