Frage: Ersatz!?

ich weiß jetzt nicht ob sie mir diese Frage hie beantworten können, wenn nicht dann einfach überlesen aber ich versuche es mal. Also, ich hatte zu Weihnachten für meinen 4 jährigen Sohn ein trampolin im Katalog bestellt. Durch den ganzen Vorweihnachtsstress habe ich es nicht geschafft es vorher mal aufzubauen und um Mahngebühren zu umgehen auch umgehend die Rechnungbezahlt. Hab es dann schön verpackt und es war der Renner unterm Weihnachtsbaum. Nun wollten wir es aufbauen, was aber auf Grund eines Fabrikationsfehlers nicht gelang. Es ist ein Strebe schief angeschweißt die das Aufbauen unmöglich macht! Kann ich jetzt noch auf Umtausch hoffen oder habe ich das Geld in den Sand gesetzt? Die 14 Tage Rückgabefrist ist ja nun schon vorbei! LG Sandy

Mitglied inaktiv - 02.01.2006, 14:13



Antwort auf: Ersatz!?

Hallo, NEIN! Sie haben ein Gewährleistugsrecht von 2 JAhren. Schicken Sie die Ware zurück und bitten Sie um fehlerfreie neue! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2006