Frage: Erholungsurlaub?

Hallo Frau Bader, meine auch schwangere Kollegin fand folgenden Tipp in einer Seite von RuB: TIPP: Denken Sie daran, daß Sie Anspruch auf Erholungsurlaub haben - bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung. Am besten sprechen Sie jetzt mit Ihrem Arbeitgeber darüber und nehmen Ihren Erholungsurlaub noch vor der Geburt des Babys. Im Erziehungsurlaub gibt es später keinen Anspruch mehr auf Erholungsurlaub. Was ist damit gemeint? Hat man außerhalb des normalen Jahresurlaubs Anspruch darauf? 2. Frage? Ich habe gestern in einem Heftchen über Schwangerschaft und Geburt gelesen, dass der Kündigungsschutz vier Monate nach dem ET endet. Ist das wirklich so? Heißt das, dass mich mein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen kann? Vielen Dank für Ihre Antworten! LG Franzi

Mitglied inaktiv - 30.06.2003, 14:04



Antwort auf: Erholungsurlaub?

Hallo, das ist so richtig. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2003



Antwort auf: Erholungsurlaub?

Erholungsurlaub ist der Jahresurlaub! Du bekommst nur wenn Dein Mutterschutz bis in den Dezember rein geht den vollen Jahresurlaub ansonsten nur anteilmäßig!Vor dem EU kann man nur den Urlaub nehmen auf den man vor der Mutterschutzfrist Anspruch hat! Während der Eltenzeit hat man Kündigungsschutz-ich denke die 4 Monate gelten wenn man keinen EU in Anspruch nimmt

Mitglied inaktiv - 30.06.2003, 15:03