Hallo Frau Bader, meine auch schwangere Kollegin fand folgenden Tipp in einer Seite von RuB: TIPP: Denken Sie daran, daß Sie Anspruch auf Erholungsurlaub haben - bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung. Am besten sprechen Sie jetzt mit Ihrem Arbeitgeber darüber und nehmen Ihren Erholungsurlaub noch vor der Geburt des Babys. Im Erziehungsurlaub gibt es später keinen Anspruch mehr auf Erholungsurlaub. Was ist damit gemeint? Hat man außerhalb des normalen Jahresurlaubs Anspruch darauf? 2. Frage? Ich habe gestern in einem Heftchen über Schwangerschaft und Geburt gelesen, dass der Kündigungsschutz vier Monate nach dem ET endet. Ist das wirklich so? Heißt das, dass mich mein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen kann? Vielen Dank für Ihre Antworten! LG Franzi
Mitglied inaktiv - 30.06.2003, 14:04