Inwieweit wirkt sich eine Erbschaft auf das Elterngeld aus, das gerade bewilligt worden ist? Aber welchem Termin gilt diese Erbschaft als Einkommen, ab dem Sterbetag oder sobald der Erbschein erteilt ist?
Wie verhält es sich, wenn eine Firma vererbt wird?
Danke für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Tigger2012
von
tigger2012
am 17.04.2012, 18:12
Antwort auf:
Erbschaft während des Elterngeldbezuges
Hallo,
für das Elterngeld nicht relevant!
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2012
Antwort auf:
Erbschaft während des Elterngeldbezuges
Die Erbschaft also der Erbfall, der Erwerb des Vermoegens ist kein Einkommen. Spätere Zinseinkünfte sind kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit sondern Kapitaleinkünfte. Wird die Fa übernommen und aus einer Taetigkeit Einkommen erzielt (Gehalt, Tantieme) wäre das fürs EG relevant.
von
Lina_100
am 17.04.2012, 19:33