Erbschaft während des Elterngeldbezuges

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erbschaft während des Elterngeldbezuges

Inwieweit wirkt sich eine Erbschaft auf das Elterngeld aus, das gerade bewilligt worden ist? Aber welchem Termin gilt diese Erbschaft als Einkommen, ab dem Sterbetag oder sobald der Erbschein erteilt ist? Wie verhält es sich, wenn eine Firma vererbt wird? Danke für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Tigger2012

von tigger2012 am 17.04.2012, 18:12



Antwort auf: Erbschaft während des Elterngeldbezuges

Hallo, für das Elterngeld nicht relevant! Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2012



Antwort auf: Erbschaft während des Elterngeldbezuges

Die Erbschaft also der Erbfall, der Erwerb des Vermoegens ist kein Einkommen. Spätere Zinseinkünfte sind kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit sondern Kapitaleinkünfte. Wird die Fa übernommen und aus einer Taetigkeit Einkommen erzielt (Gehalt, Tantieme) wäre das fürs EG relevant.

von Lina_100 am 17.04.2012, 19:33