Hallo,
Meine Elternzeit endet am 18.12. Ich hatte vorher einen Ganztagsjob. Nun meine Fragen:
1. Wann muss ich spätestens Bescheid sagen bzw. nachfragen bzgl. eines Halbtagesjobs? Drei Monate vorher? Dann bis zum 18.9. oder schon bis zum 1.9? Mündlich oder auch schriftlich?
2. Wenn ich keine Halbtagsstelle bekomme, muss ich dann kündigen oder der Arbeitgeber?
3. Bis wann müsste ich dann kündigen bzw. der Arbeitgeber?
4. Bekomme ich dann trotzdem Arbeitslosengeld wenn ich kündige (Vollzeitjob ist nicht mehr möglich).
Danke im Voraus
MartinaB
Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 14:32
Antwort auf:
Ende der Elternzeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Ansonsten müssen Sie kündigen, ob Sie gesperrt werden, entscheidet das AA. Ansonsten erhalten Sie nur anteilig für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, Leistungen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2007