Wie ist die Gesetzteslage in folgendem Fall? Die Arbeitnehmerin (2 Kinder) würde gerne auf Teilzeit arbeiten nach der Elternzeit (Anfang September), hat aber keinen Anspruch (weniger als 15 Mitarbeiter). Vollzeit ist ja aufgrund der Kinder nicht möglich. Sie möchte dann Arbeitlosengeld beantragen. Muß sie jetzt kündigen oder der Arbeitgeber. Was ist sonst noch zu beachten? Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 14.05.2005, 15:47