Ende der Elternzeit - wie verhalten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende der Elternzeit - wie verhalten?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit(en) (hatte zwei übergangslos hintereinander, Geburt der Kinder 08/03 und 06/08) endet am 19.7.09. Ich bin also seit 6 Jahren weg von meinem Arbeitgeber, bei dem ich vorher nur knapp ein Jahr gearbeitet habe. Der Kontakt zum AG, mit dem ich überhaupt keine Probleme hatte, war während der Elternzeit quasi gleich Null. Die dreimonatige Frist zur Kündigung zum Ende der Elternzeit haben sowohl ich als auch der AG verstreichen lassen. Aufgrund der kurzen Zeit, die ich dort gearbeitet habe und der Tatsache, dass ich 6 Jahre dort weg bin und zu Anfang nur stundenweise wieder arbeiten möchte, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, wieder dort anzufangen. Wie mein AG die Situation sieht, kann ich nur vermuten, denke aber, dass er das ähnlich sieht. Jetzt zu meinen Fragen: 1. wie verhalte ich mich am Besten? Sollte/Muss ich mich melden und um ein Gespräch bitten, um zur klären, wie es nach dem 19.7. weitergeht oder warte ich ab, bis mein AG sich meldet? 2. Hätte Abwarten Nachteile, d.h., geht mein Arbeitgeber dann davon aus, dass ich ab 20.7. wieder Vollzeit anfange? 3. Wenn es zu einem Gespräch kommt und man sich einig ist, nicht mehr zusammenzuarbeiten, wie wird dann vorgegangen? Was muss ich beachten? Herzlichen Dank im Voraus Mit freundlichem Gruß Nicolette Longueville

Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 16:17



Antwort auf: Ende der Elternzeit - wie verhalten?

Hallo, wollen Sie denn nur Teilzeit arbeiten? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2009



Antwort auf: Ende der Elternzeit - wie verhalten?

auf jeden Fall hast du die Pflicht dich melden, am besten schon jetzt um mit deinem AG zu besprechen wie es weitergeht, wenn du dich nicht vorher bei ihm melden willst bist du verpflichtet (da du ja nicht 3 Monate vor Ende der Elterzeit selber gekündigt hast) am 1. Arbeitstag nach Ende der Elterzeit auf Arbeit zu erscheinen, sollest du nicht erscheinen kann dein AG dich abmahnen und dann auch fristlos kündigen - du würdest dann auch eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt bekommen

Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 16:52



Antwort auf: Ende der Elternzeit - wie verhalten?

Hallo Frau Bader, ja, ich kann und will nur TZ arbeiten. Gruß N. Longueville

Mitglied inaktiv - 21.04.2009, 11:20



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