Frage: Elternzeitsplitting

Liebe Frau Bader, wir werden in ca 4 Wochen unser Kind bekommen. Unser gemeinsames Jahreseinkommen liegt derzeit bei ca 40.000 Euro (bei vollzeitstellen, im Erziehungsurlaub fiele dann das geringere Gehalt weg). Nun haben wir folgendes geplant. Mein Mann möchte nach dem Mutterschutz ein halbes Jahr Elternzeit nehmen, bekommt er dann die vollen 6 Monate Erziehungsgeld, oder nur die 4 Monate nach meinem Mutterschutz? Zweite Frage: ich selbst möchte erst in 4 Jahren ein halbes Jahr Elternzeit nehmen, denn dann läuft ohnehin mein Vertrag als Beamte auf Zeit aus und ich kann mich in dieser Zeit auch um eine neue Stelle bemühen.Da ich derzeit Hauptverdienerin bin, fiele dann das größere unserer Gehälter weg und wir würden dann unter die 16.000-Grenze fallen. Kann ich dann wieder mit Erziehungsgeld rechnen, weil wir zuvor ja nur ein halbes Jahr in anspruch genommen haben, oder ist nach dem zweiten Geburtstag des Kindes allgemein Schluß, egal wieviel man schon "verbraucht" hat? Da ich ja auf Zeit verbeamtet bin, bekäme ich in dieser Zeit ja auch kein Arbeitslosengeld.

Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 10:08



Antwort auf: Elternzeitsplitting

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise + fragen Sie allgemeiner. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2003



Antwort auf: Elternzeitsplitting

1. Wenn der VATER und nicht die Mutter 6 Monate Elternzeit nimmt, bekommt DIESER dann 6 Monate Erziehungsgeld, statt die 4 Monate, die die Mutter wegen des Mutterschutzgeldes bekommt? 2. Kann man sich Erziehungszeit für Zeiten größerer Bedürftigkeit aufsparen? Jetzt können wir uns eine Tagesmutter leisten, in 4 Jahren nicht mehr, oder ist dann der Anspruch verwirkt?

Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 12:07



Antwort auf: Elternzeitsplitting

hallo wenn ich richtig gelesen habe wollen sie nach dem vertrag elternzeit nehmen? das geht nicht weil man meines wissens nur EZ nehmen kann wenn man einen AG hat.

Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 15:31



Antwort auf: Elternzeitsplitting

oder Studentin, bekommt man doch auch Erziehungsgeld obwohl man keinen Arbeitgeber hat, oder auch, wenn ein Vertrag während der Elternzeit ausläuft...

Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 16:46



Antwort auf: Elternzeitsplitting

Vom ersten bis zum sechsten Lebensmonat gelten höhere Einkommenbsgrenzen.Das heißt ihr bekommt höchstens bis zum 6.Lebensmonat das Erziehungsgeld und da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird bekommt Dein Mann nur für 4 Monate das Geld.Erziehungsgeld bekommt man nur bis zum 2.Geburtstag des Kindes man kann es nicht später nachbekommen!

Mitglied inaktiv - 27.03.2003, 19:02



Antwort auf: Elternzeitsplitting

Mein Mann hat ab dem ersten Tag EZ bei unserem Junior Nr. 2 (geb. 2001) genommen, bei Junior Nr. 1 in 2000 ging das noch nicht :-) Mein Mann bekam auch ab dem ersten Tag ErzG. zum Weiteren jetzt meine Vermutung: Nur das "dritte Jahr" ist flexibel, also wirst Du BundesErzGeld wohl kaum bekommen. Evtl. noch LandeserzGeld, aber das kommt wohl auf das Bundesland an. Hilft das? Désirée

Mitglied inaktiv - 29.03.2003, 21:47



Antwort auf: Elternzeitsplitting

alles andere wäre doch auch unfair, denn schließlich hat mein Mann ja auch vom ersten Monat an den Verdienstausfall -und nicht erst nach meinem Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 31.03.2003, 09:12