Sehr geehrte Frau Bader, im Nov. diesen Jahres ist meine Elternzeit zu Ende und ich müßte meinen Job als Niederlassungsleiterin wieder antreten. Z. Zt. arbeite ich in diesem Betrieb als "Aushilfe" und hatte auch schon mal angedeutet das ich vielleicht nicht zurückkomme. Meine Vertretung hat lediglich einen Zeitvertrag. Können Sie mir sagen was zu beachten ist, bzgl. der Kündigung dieses Jobs. Habe ich irgenwelche Rechte auf einen anderen Job in diesem Laden? Bin nun seit 11 Jahren bei dieser Firma, habe ich irgendwelche Anrechte auf eine Abfindung? Wie geht es nach der Kündigung weiter? Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ja ab wann und wieviel? Wird es vom letzten Gehalt gerechnet oder vom Aushilfslohn? Viele Fragen auf einmal. Ich wäre Ihnen für eine Beantwortung sehr dankbar. Wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Mitglied inaktiv - 20.03.2006, 20:31