Sehr geehrte Frau Bader,
ich schildere Ihnen meine momentane Lebenssituation.
Ich wurde zu Ende meiner Ausbildung schwanger, im Feb. 2010 bekam ich mein Kind,ich beendete meine Lehrzeit und nahm danach die volle Elternzeit.
Nun lief diese im April 2011 aus und das Arbeitsamt stellte mich vor die Wahl,Elternzeit verlängern oder als Arbeitssuchend melden. Da ich einen Kitaplatz benötigte um Arbeitssuchend zu sein und ich diesen leider nicht hatte,trug ich Elternzeit bis zum 3.Lebensjahr meiner Tochter ein.
Ich habe mich nun weiterhin beworben und eine Zusage auf Teilzeit(30h/Woche) bekommen. Durch die Arbeitszusage steht mir nun auch ein Kitaplatz zu.Heut hatte ich eine Bandansage,auf dem das Arbeitsamt sehr wütend mir klar machte,dass ich mich erst Arbeitssuchend melden müsste um mich bewerben zu dürfen und mir nur eine Sperre droht.
Wie soll ich nun weiter verfahren? Ich ging davon aus,dass es kein Problem sei,die Elternzeit zu beenden und dem Arbeitsverhältnis nachzugehen.
Bitte helfen Sie mir.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia
von
wiesi90
am 01.07.2011, 21:49
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden
Hallo,
Wollen die Ihre Eigeninitiative bestrafen? Rechtlich ist es so, dass man ja nicht arbeitssuchend gilt, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht. Und das tut man in der EZ nicht. Und dann bekommt man ja H4. Das wird der Hintergrund sein. gehen Sie persönlich aufs Amt u klären das
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2011
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden
Hey
Von wem bekommst Du denn aktuell Geld ?
Ohen Kitaplatz in Elternzeit ja vermutlich nicht vom Arbeitsamt, oder ?
Was haben die dann mit Dir zu tun ?
Mit Job wirst Du ja erst gar kein Arbeitslosengeld benötigen ?
Mitglied inaktiv - 02.07.2011, 16:16
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden
Hallo,
oh war mein Text so doof geschrieben?
also nochmal kurz anders geschrieben:
Feb 2010 kam meine Tochter zur Welt
Juni 2010 habe ich meine letzte Prüfung abgelegt und die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen
da die Elternzeit ja nach der Geburt los geht, gingen meine 14Monate von Feb 2010 bis April 2011, da mein Elterngeld nicht hoch war,bekam ich aufstockend Hartz 4
Das Arbeitsamt hat mich nach den 14Monaten gefragt,ob ich die Elternzeit bis zum 3.Lebensjahr meiner Tochter verlängern will oder als Arbeitssuchend zur Verfügung stehen möchte.
Da man aber eine Kitaplatz benötigt,um als Arbeitsuchend zu gelten und ich diesen leider nicht hatte,war ich also gezwungen die Elternzeit zu verlängern.
Habe mich nun immer wieder trotzdem für Arbeit beworben,DENN die Kita-Chefin hat mir ab 01.08.einen Platz angeboten aber nur wenn ich Arbeit vorweisen kann.
Nun habe ich ganz kurzfristig eine Zusage für eine Arbeit erhalten und wollte daraufhin einfach die Elternzeit beenden,meine Tochter in die Kita stecken und selbst wieder Geld verdienen.
Tja,das Arbeitsamt aber ist darüber aber sehr wütend.
Eig. sollten die sich ja freuen, denn schließlich ist damit wieder einer weniger der Geld vom Amt bezieht.
lg
von
wiesi90
am 03.07.2011, 19:49
Antwort auf:
Elternzeit vorzeitig beenden
Ich würde da nochmal anrufen heute und nett nachfragen, was dieser Anruf bitte soll.
Die sollen sich freuen, dass Du eigenständig bist und Dich selbst kümmerst.
Eigentlich KANN das nur ein Missverständnis sein.
Mitglied inaktiv - 04.07.2011, 09:43