Hallo!
Ich habe 7 Kinder und bin derzeit im letzten Jahr Elternzeit mit meinem kleinsten. Diese endet im Januar nächsten Jahres.
Mein Arbeitgeber würde mir sicherlich eine volle oder auch eine halbe Stelle zur Verfügung stellen, jedoch ist es leider für uns nicht realistisch, da
1. keines der Kinder in den Kiga geht, d.h. ich betreue sie komplett selbst
2. der Arbeitsplatz recht weit und ungünstig gelegen ist
3. Mein Mann von Oktober bis März an den Winterdienst gebunden ist, was bedeutet, das er auf Anruf bereit sein muß.
Außerdem gefällt es mir bei meinen Kindern sehr gut und ich möchte viel lieber bei ihnen bleiben ;0)
Was also muß ich beachten? Muß ich unbedingt kündigen,oder geht das auch "im Gegenseitigen Einverständniss"?
Müssen wir mit finanziellen Einbußen (wg. Sperrung,etc.) rechnen?
Was gibt es im allgemeinen beachten,bzw. wie gehe ich am besten vor?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 14:27
Antwort auf:
Elternzeit nähert sich dem Ende - Was muß ich beachten?
Hallo,
ArbGeld I bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur verfügung steht.
Ansonsten können Sie mit Frist 3 Mo. zum Ende des Ez kündigen, ein Aufhebungsvertrag gibge auch, aber der ändert nichts
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2011
Antwort auf:
Elternzeit nähert sich dem Ende - Was muß ich beachten?
du hast 7 kinder und keines geht in den kiga???
das heißt, alle kinder sind unter 6????
wow.
wie meinst du das mit der sperrung? alg1 wirst du keines bekommen, denn du stehst dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung. und dann ist es ziemlich wurscht, wie du kündigst, klar geht auch ein aufhebungsvertrag.
Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 15:05
Antwort auf:
Elternzeit nähert sich dem Ende - Was muß ich beachten?
Nein, die 4 großen gehen natürlich zur Schule ;0)
Aber es war und ist eben keines im Kiga ;0)
7 Kinder unter 6 Jahren ist doch etwas viel für mich ;0)
LG
Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 15:15
Antwort auf:
Elternzeit nähert sich dem Ende - Was muß ich beachten?
Also, wie schon erwähnt, Du wirst kein ALG 1 beantragen können, da man das nur bekommt wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht - man müßte also dann theoretisch von jetzt auf gleich anfangen wenn die einen vermittelt bekommen.
Kündigen solltest Du zum Ende der Elternzeit, und da Du keinen Anspruch auf ALG 1 Leistungen hast, hast Du deswegen auch kein Probleme.
Wenn Ihr mit dem Geld von Deinem Mann nicht auskommt, könnt Ihr eventuell Landeserziehungsgeld beantrage - gibt es allerdings nicht in jedem Bundesland, mußt Du mal nach Googlen. Ansonsten bleibe nur ergänzendes Harz IV!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 22:56