Hallo! Reicht es, dem Elterngeldantrag den Zettel "Erklärung zum Einkommen" welcher vom Arbeitgeber ausgefüllt ist beizulegen? Muss ich dann trotzdem noch zusätzlich die Lohn/Gehaltsbescheinigungen beifügen? Ist es immer noch so, dass bei der Berechnung des Elterngeldes nur der Grundlohn angenommen wird? (also kein Leistungslohn-mein Mann arbeitet auf Leistung...) Danke
Mitglied inaktiv - 27.04.2009, 17:56