Sehr geeherte Frau Bader,
wenn ich in Elternzeit kündige vor Ablauf der Elternzeit bekomme ich dann weiterhin Elterngeld? Ich würde kündigen weil sich mein Beruf und die Kinderbetreuung nicht so vereinbaren lassen wie geplant. Noch dazu kommt das wir Ende des Jahres in die nächst gelegene Stadt umziehen. Vielen Dank schonmal für die Antwort
von
Pinguin1519
am 20.05.2020, 10:10
Antwort auf:
Elterngeld trotz Eigenkündigung?
Hallo,
ja, ist möglich. Ohne EG-Bezug fällt dann die beitragsfreie KK weg.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2020
Antwort auf:
Elterngeld trotz Eigenkündigung?
Ja, wäre aber selten dämlich um es mal zu sagen. Wo du in der EZ wohnst spielt keine Rolle. Sich aus einer ungekündigten Stelle zu bewerben ist zudem deutlich besser. Gerade mit Corona ist es auch fraglich ob du eine Kinderbetreuung findest, und ohne Kinderbetreuung hättest du keinen Anspruch auf ALG1. Zumal eh eine Sperre bei Eigenkündigung droht. Ohne EZ bist du auch nur solange krankerversichert wie du noch EG bekommst, endet das musst du dich anderweitig versichern. Wichtigster Punkt aber, man darf in der EZ arbeiten. Bis zu 30 Std, die Höhe dessen spielt nur eine Rolle wenn man EG bekommt. Theoretisch braucht es die Zustimmung des AG wenn man in der EZ woanders arbeitet, aber wie sollte der AG was dagegen haben wenn du nicht mehr vor Ort wohnst? Ein neuer AG wäre nicht an die EZ gebunden die du mit deinem jetzigen ausgemacht hast. Sollte sich ein weiteres Kind ankündigen kannst du die EZ zum neuen Mutterschutz beenden und so das Mutterschaftsgeld bekommen wie beim ersten Kind - sofern der Vertrag noch besteht und nur wegen der EZ ruht. Zum ende der EZ beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, zu jedem anderen Termin die vertraglichen.
Es gibt absolut keine Vorteile jetzt zu kündigen, nur Nachteile.
von
Felica
am 20.05.2020, 10:19
Antwort auf:
Elterngeld trotz Eigenkündigung?
Erstmal Danke für die Antwort.
Hier hab ich noch ein paar Fragen
1. Ich bekomme für den beantragten Zeitraum weiter Elterngeld?
2. Kann ich bei der Elterngeldstelle dann angeben das ich nicht mehr arbeite?
3. Bekomme ich eine Sperre von der Elterngeldstelle oder dem Arbeitsamt? Oder zählt die Kinderbetreuung als wichtiger Grund um eine Sperre zu entgehen?
4. Kann ich meine Elternzeit beim Arbeitgeber nachträglich ändern?
5. Muss der Arbeitgeber dieser Änderung zustimmen, und ändert es was das unser Kleiner erst 6 Monate ist?
6. Wenn die Krankenversicherung wegfällt kann ich mich ja in der Familienversicherung bei meinem Mann mitversichern oder?
Viele Fragen ich weiß, Danke trotzdem für die Antworten.
von
Pinguin1519
am 22.05.2020, 17:21