Liebe Frau Bader, wir haben am 12.10.2018 ein Baby und werden am 03.02.2019 ein weiteres Baby bekommen (gewiss ungewöhnliche Konstellation). Besteht unter normalen Voraussetzungen ein Anspruch auf Elterngeld für beide Babys von jeweils maximal 14 Monaten, auch wenn sich einige Monate (z. B. März, April, Mai 2019) überschneiden? Bsp.: Elterngeld Baby 1 vom November 2018 bis Dezember 2019, Elterngeld Baby 2 vom März 2019 bis April 2020. Vielen Dank für Ihre Antwort und natürlich Frohe Weihnachten.
von kmanissy am 26.12.2018, 08:29