Frage: Elterngeld Plus

Hallo Frau Bader, ich würde gerne Elterngeld Plus auf 2 Jahre aufteilen. Nun wurde mir von der Elterngeldstelle mitgeteilt, dass ich während des Mutterschutzes (ich bekomme da ja noch Gehalt) das Elterngeld voll angerechnet bekomme und ich somit nur 10 Monate als Elterngeld Plus aufteilen könnte (also nur 20 Monate Elterngeld bekomme). Kann ich nicht einfach im Mutterschutz die 8 Wochen mein Gehalt beziehen und danach dann 24 Monate Elterngeld? Es erschließt sich mir nicht, warum ich während des Mutterschutzes Elterngeld "verschwende" was mir ja nicht ausgezahlt wird. Ich freue mich über Aufklärung:)

von Hasenbande am 05.06.2015, 20:16



Antwort auf: Elterngeld Plus

Hallo, das geht nicht. MG-Monate werden immer auf das EG der KM angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2015



Antwort auf: Elterngeld Plus

geht soweit ich weiß nicht. da elterngeld auf Mutterschutz angerechnet wird.ich versteh auch nicht warum :-/ einfach nur verarsche...

von mia89 am 05.06.2015, 20:33



Antwort auf: Elterngeld Plus

Hallo, das Mutterschutzgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, dass kannst du nun fair finden oder nicht. Es ändert nix an der Tatsache, dass du 10x EG und 2x Mutterschutzgeld bekommst (wenn man 1 Jahr nimmt). Das MuSchu-Geld ist doch höher als das EG und somit verrechnet sich das. So geht's uns leider allen. Lg

von Colien07022004 am 05.06.2015, 21:49



Antwort auf: Elterngeld Plus

Wieso verschwenden? Du hast einfach keinen Anspruch, da Du in den ersten 8 Wochen keinen Verdienstausfall hast. Ulla Müller, 2 Monate vor Geburt Vertrag ausgelaufen, hat Anspruch, die hat kein Mutterschaftsgeld.

von Sternenschnuppe am 05.06.2015, 23:53



Antwort auf: Elterngeld Plus

Hallo Hasenbande, die gleiche Frage habe ich mir auch schon gestellt. Und deshalb bin ich auch sehr gespannt auf die Antwort von Frau Bader. Ich hatte auch schon überlegt, ob es deswegen nicht sinnvoller wäre, wenn z.B. der Kindsvater die ersten 2 Monate Elternzeit macht, weil ja wohl kaum das Mutterschaftsgeld der Mutter auf das Elterngeld des Vaters angerechnet werden kann. Aber in dem Fall würde bei der Mutter die Zeit auch schon abgezogen werden, da sie ja in den ersten 8 Wochen nicht arbeiten darf und (wenn ich das richtig verstanden habe) diese 8 Wochen automatisch schon als Elternzeit zählen. LG Lillimaja

von lillimaja am 06.06.2015, 08:49



Antwort auf: Elterngeld Plus

limanja die frage habe ich mir auch gestellt,das geht aber nicht so... wenn dein Partner die ersten 2 Monate während du in muschutz bist elternzeit nimmt,werden euch 4 Monate abgezogen.einmal deine 2 und 2 von deinen Partner...

von mia89 am 06.06.2015, 11:39



Antwort auf: Elterngeld Plus

Wo ist das nachteilig? Ich habt nur schlicht und einfach einen riesen Denkfehler. Nicht jede Frau bekommt Mutterschaftsgeld - sollten die leer ausgehen? Frau1 ist berufstätig mit eigener Sozialversicherung/Krankenversicherung, also bekommt sie die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes. Was deutlich höher ausfällt als Elterngeld. Da das Elterngeld geringer ist, wird es eben komplett durch Mutterschaftsgeld ersetzt. Das die Monate abgezogen werden, ist dann ja wohl logisch - man bekommt es ja theoretisch. Aber Staat ist halt netterweise bereit, lieber das auszuzahlen was höher ist - als das eben deutlich geringere Elterngeld. Frau2 ist nicht berufstätig bzw hat Minijob, also kein Mutterschaftsgeld während Mutterschutz. Also bekommt sie vom ersten Tag an Elterngeld ausgezahlt. Sie darf ja genau, wie Frau1, während des Mutterschutzes nicht arbeiten, da absolutes Beschäftigungsverbot. Würde sie kein Elterngeld bekommen von Anfang an, bekäme sie gar nichts. Wenn Mann auch daheim bleibt, werden ihm in beiden Fällen eben auch seine Zeiten abgezogen, also logisch. Dann sind die 14 Monate eben mit dem 1ten Geburtstag durch - und nicht erst mit 14 Monaten. Wie die Eltern sich die 14 Monate aufteilen ist deren Sache, nur muss jeder mind. 2 Monate nehmen und die ersten beiden Monate sind immer Müttermonate. Theoretisch können beide auch gleichzeitig 7 Monate ab Geburt daheim bleiben, beide Elterngeld beziehen und haben ihre Elterngeld-Ansprüche dann komplett verbraucht. Da bei doppelter Auszahlungszeitraum natürlich auch die Zeiten doppelt gerechnet werden, in dem in Fall1 Mutter Mutterschaftsgeld bezogen haben, ist es nur logisch das Frau1 eben auch 4 Monate abgezogen werden, heißt für Monat1 und 2 und wohl für Monat 13 und 14 gibt es halt kein Elterngeld. Weil das sind die Monate wo sie eben Mutterschaftsgeld bekommt - dann muss Frau sich das eben selbst "halbieren" um in Monat 13 und 14 auch Geld zu haben. Sonst würde sie ja mehr bekommen als eine Frau welche eben sich die 12 Monate das Elterngeld auszahlen läßt. Wenn Frau2 kein Mutterschaftsgeld bekommt, dann bekommt sie bei doppelten Auszahlungszeitraum eben 24 Monate 150 € (eben den halben Mindestsatz). Wenn Frau1 wirklich alle 24 Monate Elterngeld bkommen will bzw ihr Mann auch, dann geht das nur so: Frau Monat 1 und 2 Mutterschaftsgeld Mann Monat 1 und 2 halbes Elterngeld Frau Monat 3-12 halbes Elterngeld Mann geht arbeiten Frau Monat 13 und 14 kein Geld (Alternativ das zur Seite gelegte halbe Mutterschaftsgeld Mann Monat 13 und 14 halbes Elterngeld (andere Hälfte von Monat1 und 2 Frau Monat 15-24 andere hälfte des Elterngeldes Mann geht wieder normal arbeiten So sind dann alle 14 Monats-Ansprüche verteilt. Fraglich ist halt, kann man sich das leisten?

Mitglied inaktiv - 06.06.2015, 12:08



Antwort auf: Elterngeld Plus

Könnte ich denn Elterngeld erst ab dem 4. Lebensmonat beantragen, falls oben genanntes nicht möglich ist?oder würde trotzdem der Mutterschutz abgezogen? Für mich wäre es wichtig, weil es finanziell schwieriger wäre, wenn Elterngeld auf Mutterschutz angerechnet wird, weil ich dann nach dem Elterngeld 4 Monate keine Betreuung hätte und somit überlege wie man das Elterngeld klug verteilt. Hat nix damit zu tun, dass ich irgendwas ungerecht finde, aber wenns möglich ist, würde ichs natürlich nutzen.

von Hasenbande am 06.06.2015, 18:25



Antwort auf: Elterngeld Plus

Der wird immer verrechnet. Wann kommt das Kind und wann musst Du wieder arbeiten ?

von Sternenschnuppe am 06.06.2015, 18:29



Antwort auf: Elterngeld Plus

Wieso eigentlich Elterngeld Plus ? Das bekommst Du nur, wenn Du innerhalb des ersten Jahres schon wieder arbeitest. Ansonsten gilt das ganz normale Elterngeld für Dich.

von Sternenschnuppe am 06.06.2015, 18:43



Antwort auf: Elterngeld Plus

Das ist nicht richtig. Laut Beratubg der Elterngeldstelle und Internet, ist Elterngeld Plus ohne Teilzeit möglich. Warum auch nicht? Lg

von Hasenbande am 06.06.2015, 20:32



Antwort auf: Elterngeld Plus

Weil es keinen Sinn ergibt wenn man nicht arbeiten geht innerhalb der ersten 12 Monate. Guck hier : http://www.elterngeld-plus.de/fileadmin/templates/pdf/broschuere_elterngeldplus.pdf Elterngeld Plus ist ein Anreiz vorher wieder arbeiten zu gehen, weil das halbe Elterngeld in den Teilzeitmonaten unberührt bleibt. Ohne Teilzeitarbeit also keine Änderung und altes Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 06.06.2015, 20:47



Antwort auf: Elterngeld Plus

Doch, es ist egal ob du arbeitest. Hab das von der Elterngeldstelle und vom Versorgungsamt sowie der aktuellen Broschüre des Bmfsfj. Du bekommst es einfach auf 2 Jahre ausgezahlt.

von Hasenbande am 06.06.2015, 21:49



Antwort auf: Elterngeld Plus

Es sollte natürlich Bmfsfj heißen: hier ein Auszug, den du in zahlreichen Broschüren findest: "Auch Eltern, die während des Elterngeldbezugs nicht erwerbstätig sind, können mit dem Elterngeld Plus die Bezugsdauer verdoppeln und in dieser Zeit den halben Elterngeldbetrag beziehen. Anders als bei der bisherigen Verlängerungsoption handelt es sich beim Elterngeld Plus um echte Bezugszeiten. Das bedeutet, dass auch in diesen Monaten alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen müssen." http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=208758.html?view=renderPrint Lg

von Hasenbande am 06.06.2015, 21:54



Antwort auf: Elterngeld Plus

Und dies bedeutet welchen merklichen Unterschied? Bei Elterngeld wird es halbiert, bei Elzerngeld Plus auch. Zu Deiner Kernfrage ändert sich weiterhin nichts. Es ist lediglich überall doof formuliert. Es sollte heissen : Bis zum 12. Lebensmonat kann man Elterngeldmonate nehmen, wenn der Partner mindestens 2 nimmt bis zum 14. Lebensmonat. Und dies ggf. halbiert auszahlen lassen. Damit würde dieser Denkfehler / Irrglauben behoben

von Sternenschnuppe am 06.06.2015, 22:16



Antwort auf: Elterngeld Plus

Aber dann beschneidet man sich doch selbst. Bisher ist es so, wenn man Elterngeld halbiert - und damit eben doppelter Auszahlungszeitraum, das nur ein möglicher Verdienst im ersten Jahr relevant ist. Heißt also, Einkommen im ersten Jahr muss man melden, bekommt dann entsprechend weniger Elterngeld. Nur der Mindestsatz von 300 bzw bei halber Auszahlung von 150 € bleibt unberücksichtigt. Gut wenn man, trotz Elterngeld, bis zu 30 Std die Woche arbeitet. Im zweiten Jahr der Auszahlung darf man dann soviel verdienen wie man innerhalb der 30 Std-Regelung bekommt. Beim Plus hieße das ja nichts anderes. Der riesen Unterschied scheint nur daran zu liegen, das Verdienst im 1ten UND im 2ten Jahr jetzt anders gewertet wird als beim bisherigen Elterngeld. Man hat einfach nur das halbieren mit Plus bezeichnet. Das nenne ich mal eine hübsch verpackte Mogelpackung.

Mitglied inaktiv - 07.06.2015, 08:48



Antwort auf: Elterngeld Plus

Hab den Inhalt des Links gestern 4x gelesen. Ich habe das so verstanden, dass es nur ein Gewinn ist für die, die arbeiten, da eben im ersten Jahr nix abgezogen wird. Und dass wenn beide Jahre nun Bezug ist, dann dürfte jemand der nach 2 Jahren ohne Arbeit ein Kind bekommt keine Nullrunden mehr haben. Oder ?

von Sternenschnuppe am 07.06.2015, 10:06



Antwort auf: Elterngeld Plus

Hallo Hasenbande, ich habe nun die Gesetzesstelle gefunden, die deine ursprüngliche Frage beantwortet: BEEG § 4 Bezugszeitraum (3) Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Lebensmonate des Kindes, in denen §3 Abs 1 oder 3 anzurechnende Leistungen zustehen, GELTEN ALS MONATE, FÜR DIE DIE BERECHTIGTE PERSON ELTERNGELD BEZIEHT. (Die Hervorhebung habe ich vorgenommen) Bei §3 Abs. 1-3 gehts um das Mutterschaftsgeld. D.h. wenn man Mutterschaftsgeld bezieht, "gilt" dieser Zeitraum ganz automatisch für die Mutter als Elterngeldzeit. LG Lillimaja

von lillimaja am 07.06.2015, 11:33



Antwort auf: Elterngeld Plus

Fûr mich ist das alles völlig egal, weil ich erst nach 2 Jahren wieder arbeite und es bei mir nur einen Unterschied macht, dass ich nicht das Basis sonder Pluselterngeld beantrage.

von Hasenbande am 07.06.2015, 14:42



Antwort auf: Elterngeld Plus

Kannst Du ja. Wie ich nun gelernt habe. Aber egal wie Du es nennst, Mutterschutz sind Elterngeldmonate und finanziell ist es identisch für Dich zum herkömmlichen Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 07.06.2015, 17:29



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