Elterngeld: Höchstsatz + Geschwisterbonus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld: Höchstsatz + Geschwisterbonus

Hallo, ich verdiene für unsere Familie alleine das Geld. Mein Mann ist als Hausmann und Vater zuhause. Wir haben noch ein behindertes Kind unter 14 Jahren und ich bin schwanger. Ich werde den Höchstsatz (1800) an Elterngeld bekommen. Kommen da die 75 Euro noch drauf, oder ist das immer der Deckel nach oben? Es klingt nach, als wolle ich alles absahnen, aber es ist für uns durchaus wichtig, da ich für ein Jahr als Verdienerin ausfalle. Mit Grüßen Analena

Mitglied inaktiv - 16.05.2009, 16:47



Antwort auf: Elterngeld: Höchstsatz + Geschwisterbonus

Hallo, im Gesetz steht...bis zu 1.800 €, ..erhöht es sich um den Geschwisterbonus. ich lese es also so, dass es den Geschwisterbonus zusätzlich gibt. Rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2009



Antwort auf: Elterngeld: Höchstsatz + Geschwisterbonus

Hallo den Geschwisterbonus werdet ihr nicht bekommen, man bekommt ihn bis zum 3.ten Geburtstag des Geschwisterkindes bzw wenn 2 Geschwisterkinder da sind, bis zum 6.ten Geburtstag des ätltesten Kindes. Alexa

Mitglied inaktiv - 17.05.2009, 14:58



Antwort auf: Elterngeld: Höchstsatz + Geschwisterbonus

@Alexa: Wenn das Geschwisterkind schwerbehindert ist, ist die Altersgrenze bei 14 Jahren, nicht bei 3 Jahren. @Nicola Bader: In dem Rechner kommt kein Geschwisterbonus raus, weil man nicht eingeben kann, dass das Kind behindert, aber über 3 J. alt ist. Mit Gruß Analena

Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 13:52



Antwort auf: Elterngeld: Höchstsatz + Geschwisterbonus

Ich kam selbst drauf, einfach ein falsches Geburtsdatum einzugeben. Und da steht, daß man den Bonus dann zusätzlich bekommt.

Mitglied inaktiv - 19.05.2009, 08:12



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