Frage: elterliche Sorgeq

Hallo! Mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Nun war ich so dämlich, die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären. Es krieselt etwas. Nun habe ich Angst, dass er mir unseren Sohn wegnehmen kann. Geht das? Danke, Nino

Mitglied inaktiv - 11.10.2006, 08:08



Antwort auf: elterliche Sorgeq

Hallo, nicht, wenn das Kind bei Ihnen den Lebensmittelpunkt hat, Sie sich also in erster Linie um ihn kümmern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2006



Antwort auf: elterliche Sorgeq

Kann er mir auch seinen "Teil" der elterlichen Sorge wiedergeben? Oder kann man Vereinbarungen treffen, dass falls wir uns irgendwann trennen, unser Sohn bei mir bleibt? Und wenn das geht, wie überzeuge ich ihn dann davon, dass er da mitmacht? Danke

Mitglied inaktiv - 11.10.2006, 08:11



Antwort auf: elterliche Sorgeq

Hallo !!! Mein Freund hat auch das Sorgerecht für unser gemeinsames Kind mit meinem Einverständnis beim Jugendamt bekommen. Zu uns haben sie gesagt, daß es nur mit beiderseitigem Einverständnis rückgängig gemacht werden kann. Es gibt aber noch die Möglichkeit, daß ihr beide das Sorgerecht behaltet und einer das Aufenthaltbestimmungsrecht ( wo das Kind dann leben wird ) bekommt, aber das entscheidet dann das Gericht. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 11.10.2006, 21:55