Frage: eltergeld

Hallo frau bader, ich bin kurz nach ende meiner elterzeit wieder schwanger geworden.ich habe dadurch nicht wieder angefangen zu arbeiten.ich beziehe momentan alg1.zwischen ende der ersten elterzeit und den jetzt bevor stehendem mutterschutz liegen keine 12 monate. so das mein elterngeld sich jetzt aus null monaten wegen dem alg1und einigen monaten vor der geburt meines ersten kindes zusammensetzt.ich musste bei meinem arbeitgeber kündigen da ich den vertrag nicht mehr erfüllen konnte.ich hatte noch urlaubsansprüche der wurde mir dann nach beendigung des arbeitsverhältnis ausgezahlt.das waren 1500 €. mein alg 1anspruch war eigentlich ab 17.11.2013.das ich den urlaub ausgezahlt bekommen habe verschob sich der anspruch auf 17.12.also habe ich das erste alg1 ende dezember bekommen. Müssten die 1500 € jetzt nicht auch bei der eltergeldberechnung mit eingerechnet werden? Die elterngeldstelle sagt nein der monat wird mit null gerechnet.warum ich verstehe das nicht. Vg

von meijen am 21.02.2014, 22:54



Antwort auf: eltergeld

Hallo, Nicht berücksichtigt werden sonstige Bezüge (also insbesondere Einmalzahlungen, wie z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Leistungsprämien, nicht fortlaufend gezahlte Urlaubsgelder und Weihnachtszuwendungen). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014