Frage: Einstellungstest

Liebe Frau Bader, ist meine Info korrekt, dass bei Einstellungstests oder Bewerbungsgesprächen psychologische Assoziationstests nach dem Scheme "Wir nennen Ihnen jetzt ein paar Bgriffe, und Sie schreiben das erste Wort auf, das Ihnen spontan dazu einfällt!" nicht erlaubt sind? Oder irre ich mich da? Und wo wäre ggf. die Grenzlinie zu "normalen" also erlaubten Fragen und Tests zu ziehen? Danke und Gruss junima

Mitglied inaktiv - 03.06.2006, 20:06



Antwort auf: Einstellungstest

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2006



Antwort auf: Einstellungstest

Ob diese "Art" von Test verboten sind, kann ich mir kaum vorstellen. Diese Tests werden sehr oft von großen Firmen gemacht bei Einstellungen von Auszubildenden um z. B. die Teamfähigkeit zu testen...

Mitglied inaktiv - 03.06.2006, 20:42



Antwort auf: Einstellungstest

Dass etwas häufig gemacht wird heisst ja noch nicht, dass es zulässig ist. Ich kenne einige Firmen, bei denen z.B. im firmenseitigen Bewerbungsformular nach bestehender Schwangerschaft, Gewerkschafts und Parteizugehörigkeit gefragt wird - alles nicht erlaubt... Ich habe die Info, dass Assoziationstests nicht rechtens sind von einer Diplom-Psychologin erhalten. Mir war das auch neu, aber ihre Begründung hörte sich schlüssig an. Wollte es jetzt halt gerne genau wissen...

Mitglied inaktiv - 04.06.2006, 19:16