Eine Frage zur elterlichen Sorgfaltspflicht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Eine Frage zur elterlichen Sorgfaltspflicht

Sehr geehrte Frau Bader! Mit Entsetzen beobachte ich, wie in unserem Viertel kleine Kinder (im Alter von ca. 18 bis 24 Monaten) an der Strasse spielen. Zwar herrscht hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30KM/h. Doch halten die Autofahrer sich nicht immer unbedingt an diese Begrenzung. Mir drängt sich jetzt die Frage auf, ob Eltern, die Kinder dieses Alters an der Strasse spielen lassen, hier ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen??? Ich selbst bin Mutter eines kleinen Mädchens, jetzt 15Monate alt und ich werde es keine Sekunde zulassen, dass mein Kind hier an der Strasse steht. Können die Eltern belangt werden, sollte es hier mal zu einem Zwischenfall kommen? MFG Karin Brosowski

Mitglied inaktiv - 17.09.2000, 21:27



Antwort auf: Eine Frage zur elterlichen Sorgfaltspflicht

Liebe Frau Brosinski, ich bin da ganz Ihrer Meinung! Na klar, werden die Eltern belangt, wenn was passiert, aber dann ist es vielleicht zu spät. Sie müssen jetzt für sich beurteilen, wie alt die Mäuse sind und wie groß die Gefahr ist. Ich würde, schon wegen des Gewissens (man macht sich ja doch Gedanken, wenn was passiert) vielleicht mal mit den Eltern reden. Wenn das nichts ist, kann man das Jugendamt informieren. Schön, daß Sie sich auch Gedanken um andere Kinder machen! N.Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2000