Guten Abend Frau Bader,
wir sind nicht verheiratet und haben Eigenheimzulage ab 2006 genehmigt bekommen. 2007 wird es wahrscheinlich so sein, dass mein Freund die Einkunftsgrenze überschreitet. Fällt dann für 2007 die Eigenheimzulage für ihn weg bis er die Grenzen wieder unterschreitet? Ansonsten müssten wir dieses Jahr noch heiraten. Bin leider zu diesem Thema im Netz nicht fündig geworden. Könnten Sie mir vielleicht noch den Paragraphen oder die Richtlinie nennen, wo ich das finden kann. Das wäre super. Vielen Dank.
MfG
Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 21:18
Antwort auf:
Eigenheimzulage
Hallo,
bitte wenden Sie sich an das Forum von unserem Steuerberater - der ist hier der bessere Fachmann!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.07.2007
Antwort auf:
Eigenheimzulage
also ihr müsst einen formlosen antrag beim finanzamt stellen mit der bitte um anpassung der eigenheimzulage aufgrund der geburt eures kindes. dem finanzamt reicht eine geburtsurkunde als kopie. der antrag wird dann bearbeitet und euch ausgezahlt. die anspruchsvoraussetzungen für die ehz habt ihr ja erfüllt, da ihr sie ja schon bezogen habt. eine einkommenserhöhung spielt keine rolle!!!!
gruss tweety36
Mitglied inaktiv - 16.08.2007, 21:03