Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

eigenheimzulage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: eigenheimzulage

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader!! Ich habe ein Problem und zwars besteht dieses daraus, das mein Freund mit seinen Eltern ein Haus gebaut hat. Er oben ne Wohnung sie unten. Er hat somit Anspruch auf die Eigenheimzulage. Nur meine Frage ist, wie sieht das dann aus mit Kindergeld oder Sorgerecht.... So wie man mir erzählt hat, muß das Kind bei ihm gemeldet sein, so das nur er den Anspruch auf das Kindergeld hat, wo ich ihm aber schon gesagt habe das ich das dann haben würde weil ich ja auch zu Hause bleibe und somit auch einkaufen gehe für das Kind und er ja nicht..... Aber ob er das macht ist die andere Frage. Oder kann ich unabhängig davon das Kindergeld beantragen?? Bloß wie sieht das denn aus, wenn wir uns mal trennen sollten - was ich nicht hoffen möcht - gibt es dann zwecks Sorgerecht mäßig irgendwelche Probleme für mich, weil das Kind möchte ich schon gerne bei mir haben ??? Ich bin total ratlos was ich machen soll. Ich mein ich will ja schon das er seine Eigenheimzulage bekommt....... habe aber Angst damit irgendwas zuzusagen was ich eigentlich nicht möchte. Vielen Dank im voraus Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Yvonne, Eigenheimzulage für das Kind (DM 1500/Jahr) gibt es nur, wenn Ihr Freund für das Kind KG erhält, es also in seinem Haushalt lebt. ES kann nur ein Elternteil KG erhalten. Wenn Sie mit dem Kind nicht in der Wohnung leben, kann er die Gelder nicht geltend machen oder muss eine Anzeige wegen Betruges in Kauf nehmen. Mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Wohnst Du mit Deinem Freund zusammen? Vielleicht solltet Ihr erstmal untereinander klären inwieweit Ihr Vertrauen zueinander habt. Das klingt ja so als würdest Du befürchten, daß Dein Freund Dir das Leben schwer macht. Erziehungsberechtigt seid Ihr beide auch wenn Ihr nicht verheiratet seid und aber eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.Erkundige Dich doch mal beim zuständigen Jugendamt wie das mit dem Kindergeld im Falle einer Trennung zu laufen hat. Die können Dir genau sagen, wie Du Dich in diesem Fall dann zu verhalten hast, damit Du Kindergeld erhältst. Es gibt für alleinerziehende Mütter auch sonst jede Menge Beratungsstellen, je nach Bundesland, die Dir gern Hilfestellung leisten und Fragen beantworten können. Kopf hoch!


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