Frage: Eheähnliche Gemeinschaft

Guten Tag Frau Bader, seit kurzem lebe ich mit meinem Partner in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" wie es so schön genannt wird. Wir sind halt zusammengezogen. Was ändert sich jetzt für mich, da ich bisher als alleinerziehend eingestuft war? Ich muss die Steuerklasse von 2 auf 1 ändern lassen oder? Wird das Einkommen meines Freundes bei der Berechnung des Kindertagesstätten-Beitrages hinzugezogen? Ich bekomme für meine Tochter Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt, fällt der jetzt weg? Muss ich dem Jugendamt mitteilen, dass mein Freund zu uns gezogen ist? Was muss ich noch beachten? Ich habe versucht Auskunft über unser Bezirksamt zu bekommen, die waren allerdings sehr unfreundlich und haben mir nicht weitergeholfen. Ich danke Ihnen für die Antwort. Liebe Grüße Tamara Walkiewicz

Mitglied inaktiv - 01.02.2005, 10:27



Antwort auf: Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo, wenn er nicht der Vater des Kindes ist, kommt es darauf an: beim KiTa auf die Satzung Beim U-Vorschuss ist es egal wegen der Steuerklasse fragen Sie bitte auf der Seite des Steuerberaters-aber ich denke, da ändert sich nichts. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2005



Antwort auf: Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo ! Steuerklasse 2 muß auf 1 geändert werden da Du definitiv nicht mehr alleinerziehend bist ! lg Andrea

Mitglied inaktiv - 02.02.2005, 14:28