Frage: Darlehen

Meine Eltern haben uns vor der Geburt unseres Sohnes Geld geschenkt um eine Wohnung zu kaufen. Der Betrag ist dann höher ausgefallen, damit die Wohnung vier statt drei Zimmer haben kann. Ein Teil war dann als "Darlehen" wo wir monatlich 60 Euro zurückzahlen. Vor kurzem ist nun meine Mutter verstorben und mein Vater möchte nun mein Erbe mit dem Darlehen aufrechnen. Es existiert aber kein schriftlicher Darlehensvertrag. Kann er das denn bzw. ist das Darlehen gültig, denn schließlich wollten meine Eltern, daß die Wohnung größer ist. Vielen Dank und ich hoffe Sie können die Frage beantworten. Lieben Gruß Steffi

Mitglied inaktiv - 28.06.2005, 11:19



Antwort auf: Darlehen

Hallo, das kann man so ganz schlecht sagen. Das kommr auf die einzelnen Verträge an. Wenn es gar keine Verträge gibt, wird nach vielen einzelenen Kriterien entschieden werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2005