Frage: Darf er das?

Hallo Frau Bader, unsere Tochter, 10 Jahre möchte keinen Umgang mit ihrem Vater. Wir haben alles versucht, dass sie ihre Meinung ändert. Auch das JA hat uns da ganz toll unterstützt. Letztendlich klagte er, was ich ja auch verstehen kann. Nun hatten wir alle gemeinsam einen Termin beim Gutachter, der vom Gericht bestellt worden ist. Ihm schilderte sie ihre Lage. Danach sprachen wir alle gemeinsam und sie sagte ihrem Vater, dass sie ihn nicht sehen möchte, da er ihre Geschwister schlägt (3 und 4). Er gab das auch zu, sagte zum Gutachter, dass es selbst in der Bibel steht, dass man seine Kinder aus Liebe züchtigen darf. Der Gutachter wurde sehr zornig und geigte ihn die Meinung. Zu guter letzt akzeptiert der leibl Vater unserer Tochter Meinung und nimmt die Klage zurück. Zum Schluss meinte er, er stellt jetzt die Unterhaltszahlung ein, er hat nun keine Pflichten mehr! Stimmt das? Lg Der

von Saskia0208 am 15.01.2014, 11:52



Antwort auf: Darf er das?

Hallo, die Geschichte ist er wirklich so kompliziert, dass ich auch alle Nachträge gelesen habe. Mir ist jetzt immer noch nicht klar, wer das Sorgerecht hat. Sie nicht in der leibliche Vater auch nicht? Das kann ja nicht sein! Ich an ihrer Stelle würde ebenfalls versuchen, die Zustimmung ersetzen zu lassen. Die meisten Richter sagen jedoch, dass dies voraussetzt, dass der Vater schon mehr als ein Jahr keinen Kontakt mehr hatte. Es kann schwierig werden. Ihre Einstellung erwärmt mein Herz (habe auch eine Tochter in dem Alter) :-) Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2014



Antwort auf: Darf er das?

Was vll noch wichtig ist. Es ist nicht mein leibliches Kind. Die Geschichte ist sehr kompliziert. Die Frau meines Mannes verstarb nach der Geburt, damals war unklar, wer der Vater ist. Als dann feststand, dass mein Mann nicht der Vater ist sondern der andere Mann, war er sehr unglücklich. Der leibliche Vater wollte aber das Kind nicht und somit erhielt mein Mann die Vormundschaft für Sie. Er bezahlt halt Unterhalt und hatte das Umgangsrecht, das Sorgerecht lehnte er ab

von Saskia0208 am 15.01.2014, 11:58



Antwort auf: Darf er das?

Er muss zahlen, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Gut dass er sich so vor dem Gutachter aufgeführt hat, das Kind hat auch eine feste Meinung, es wird keinen Umgang geben. Ändert aber nix an seinen Unterhaltsverpflichtungen

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 12:27



Antwort auf: Darf er das?

Wer steht denn als Vater in der Geburtsurkunde des KIndes? Hat der leibliche Vater die Vaterschaft jemals anerkannt? Hat der "Ziehvater" die Vaterschaft nach bekannt werden das er es nicht ist angefochten? Die Frage ist hier, wer zählt als Vater für das Kind, derjenige muss auch Unterhalt zahlen ganz egal ob Umgang war genommen wird oder nicht. Unterhalt hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun.

von Julisa am 15.01.2014, 12:35



Antwort auf: Darf er das?

ich weiß nicht ob ich es richtig verstanden habe... dein mann war in erster ehe verheiratet, seine frau wurde schwanger, es war unklar ob dein mann der vater ist oder ein anderer. es stellte sich heraus, dass ein anderer der vater ist, der wollte das kind nicht, daher bekam dein mann weil er es gerne wollte die vormundschaft für das kind. dann ist die exfrau verstorben, er hatte weiterhin kein sorgerecht aber eben die vormundschaft, hat dieses kind mit in die beziehung zu dir gebracht und du bist die soziale mutter, dein mann der soziale vater, der leibliche vater ist der der das kind nicht wollte und die andren schlägt? wenn der leibliche vater die vaterschaft anerkannt hat muss er unterhalt zahlen. aber in welchem rechtsstatus lebt das kind denn eigentlich? sie lebt dann ja mit zwei sozialen eltern zusammen, mit denen sie nicht blutsverwandt ist, ist aber auch nicht adoptiert und kein pflegekind?

von mama.frosch am 15.01.2014, 12:38



Antwort auf: Darf er das?

und wenn der mann der ap noch mit der exfrau verheiratet war gilt das kind doch rechtlich als ehelich, also seins, wenn er die vaterschaft nicht angefochten hat?

von mama.frosch am 15.01.2014, 12:39



Antwort auf: Darf er das?

Wenn (falls! ist er denn überhaupt rechtlich der Vater?) er unterhaltspflichtig ist, dann ist er das auch wenn kein Umgang statt findet. Die Gründe des Mädchens finde ich übrigens einleuchtend und ehrenwert. Und jetzt interessiert mich, ob der Gutachter die Information über geprügelte Geschwister weiter getragen hat und das Konsequenzen haben wird. Auch wenn die Bibel Schläge gutheißt. ;)

von Pamo am 15.01.2014, 12:42



Antwort auf: Darf er das?

Ich versuch es mal zu entwirren! Sie waren nicht verheiratet, schon in der SS war nicht klar, wer der Vater ist. Die Mutter verstarb nach der Geburt an einem Hirnschlag, die Kleine war da ca 2 Wochen alt. Kein Vater stand da in der Urkunde, die Kleine lebte seither bei meinem Mann. Als feststand, dass der andere der andere der Vater ist, erkannte er die Vaterschaft an. Er wollte aber nie etwas mit ihr zutun haben, ausser sie ab und an mal sehen. Mein Mann erhielt dann die Vormundschaft. Es dauerte natürlich alles etwas aber zum Schluss stimmte das Familiengericht zu, da es auch der leibliche Vater so wollte.

von Saskia0208 am 15.01.2014, 12:57



Antwort auf: Darf er das?

Dass Dein Mann sich so um das Kind kümmert. Da wir den Weg selbst gegangen sind ( anderer Ursprung ) stellt sich mir dennoch die Frage, warum Dein Mann sie nicht adoptiert. Und Du auch. Du schreibst selbst von "unserer Tochter " Dein Mann ist seit Geburt ihr Vater. Der Unterhalt fällt dann weg, ja, aber dann ist es rechtlich so, wie es in Euren Herzen eh schon ist.

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 13:46



Antwort auf: Darf er das?

Der biologische Vater erkannte die Vaterschaft an? Hat er das denn auch formell getan, oder nur *gesagt* "na gut, dann bin ich eben der Vatter!"? Hat er die Vaterschaft formell anerkannt, dann ist er doch auch unterhaltspflichtig. Wieso zahlt er keinen Unterhalt, hat dein Mann - der Vormund - ihn denn nicht dazu aufgefordert? Und nein, so wie du das beschreibst, ist die Unterhaltsleistung deines Mannes freiwillig, quasi ein Spende. Darum dürfte er sie auch einstellen können, wenn er nicht mehr mag.

von Pamo am 15.01.2014, 13:57



Antwort auf: Darf er das?

Ihr Mann ist der Vormund. Der leibliche hat anerkannt.

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 14:08



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Ja, deswegen meine ich doch, dass der Vormund nicht unterhaltspflichtig ist. Allerdings ist es der anerkennende Vater. (oder hab ich etwas missverstanden?)

von Pamo am 15.01.2014, 14:19



Antwort auf: Darf er das?

Der leibliche Vater von unsere Tochter hat die Vaterschaft voll und ganz angekommen. Er hat sie gerichtlich anerkannt. Der leibliche Vater ist leider sehr verschoben, fern von allen guten Ratschlägen und Bitten. Er verweigert die Adoption, sonst hätten wir das schon lange getan. Er lehnt aber die Adoption ab, ohne einen Grund zu nennen. Sie ist unser Herzblatt, unser ein und alles auch ohne Adoption.

von Saskia0208 am 15.01.2014, 14:29



Antwort auf: Darf er das?

Weil Du geschrieben hast dass die Unterhaltsleistung ihres Mannes freiwiig ist und er sie einstellen kann .... Daher wunderte ich mich.

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 14:42



Antwort auf: Darf er das?

Ich würde es versuchen. Gerade jetzt mit dem Gutachten, der ganzen Vorgeschichte. Ich denke jeder Richter wird die Zustimmung ersetzen. Und es wäre sicherlich auch für das Kind gut damit sie damit abschließen kann.

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 14:43



Antwort auf: Darf er das?

verstehe ich auch nicht, sorry aber das ist Kuddelmuddel Wie kann man die Vormundschaft haben, aber nicht das Sorgerecht? Fakt ist, dder vater der in der geburtsurkunde steht, hat die Unterhaltspflicht. Und das völlig unabhängig vom Umgang. Notfalls das JA einschalten, die machen dann den rest.

Mitglied inaktiv - 15.01.2014, 14:57



Antwort auf: Darf er das?

Das ist sicher kein Kuddelmuddel. Der leibliche Vater hat kein Sorgerecht, er hat es abgelehnt. Er hat die Vaterschaft nach dem Test rechtlich anerkannt, zahlt seither Unterhalt und darf sie sehen. In der Geburtsurkunde aber steht er nicht, da zur Austellung ja nicht bekannt war, wer der Vater ist. Er will sich auch nicht eintragen lassen. Du musst dir das mit der Vormundschaft ähnlich wie mit einer Pflegschaft vorstellen. Man kümmert sich um das Kind, man darf Dinge erledigen und so weiter aber man hat deshalb nicht das Sorgerecht für das Kind. Er ist ja im Grunde nicht verwandt mit unserer Kleinen. Das JA aber fordert vom biologischen Vater Unterhalt, dass er an uns abgiebt. Wenn wir sie adoptieren könnten, wären wir auch rein rechtlich ihre Eltern. Aber dazu bedarf es der Zustimmung des leiblichen Vaters. Lg

von Saskia0208 am 15.01.2014, 15:44



Antwort auf: Darf er das?

Ganz sicher, mein Mann hat meinen Sohn adoptiert , kenne mich also aus. Und auch die Geburtsurkunde ist nun bei Euch mit Vater ! Ihr habt vermutlich nur keine neue geholt. Das geht nicht automatisch, die muss man selbst vom Standesamt holen. Nach Feststellung der Vaterschaft geht von Jugendamt oder Gericht automatisch eine Meldung ans Standesamt, wo es vermerkt wird.

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 15:59



Antwort auf: Darf er das?

So wie ich das jetzt verstehe, hat sie Umgang mit dem leiblichen Vater und der ist natürlich auch zum Unterhalt verpflichtet, wenn das Kind den Umgang nicht mehr möchte.

von -chOcO- am 15.01.2014, 17:34



Antwort auf: Darf er das?

Ja, ich denke auch, dass da ihr leiblicher Vater drin steht. Okay, da versuchen wir einen richterlichen Beschluss zu bekommen. Vll wird es wirklich irgendwann unsere "Tochter",sein. Danke Euch!!!!

von Saskia0208 am 15.01.2014, 18:17



Antwort auf: Darf er das?

Schön ! Berichte bitte wie es ausgeht ( gern per PN ) Das Ersetzen der Einwilligung des Vaters ist bei Eurer Geschichte Formsache :-)

von Sternenschnuppe am 15.01.2014, 18:24



Antwort auf: Darf er das?

Ja, aber wenn ihr Mann doch gar nicht der Vater, sondern lediglich der Vormund des Kindes ist - dann ist doch die Zahlung eine Spende? Wobei, wenn ich der Vormund bin, dann bestehe ich auch auf Umgang. Wie soll ich denn für das Kind Entscheidungen treffen, wenn ich gar nichts mit dem Kind zu tun habe? Insofern ist mir der ganze Sachverhalt ein wenig schleierhaft.

von Pamo am 16.01.2014, 09:00