Danke an Claudia und noch eine Frage!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Danke an Claudia und noch eine Frage!

Heißt dass, wenn ich durchfalle das mein Chef den Vetrag verlängern muss und das er mich erst nach dem Mutterschaftsurlaub kündigen kann? Auch wenn ich eine Auszubildende bin? Lieben Dank für alles...

Mitglied inaktiv - 04.01.2004, 16:22



Antwort auf: Danke an Claudia und noch eine Frage!

Hallo, wenn Sie durchfallen muss er wegen dem BerufsbildungsG bis zu einer weiteren Prüfung verlängern. Unabhängig von der SS.Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2004