Sehr geehrte Frau Bader, während der Schwangerschaft mit meiner 1. Tochter war ich befristet beschäftigt. Der Vertrag endete ca. 3 Monate nach der Entbindung, so dass ich entsprechend auch nur knappe 2 Monate Elternzeit bei meinem Arbeitgeber habe beantragen können. Danach war ich kurz arbeitslos und habe nachdem meine Tochter 9 Monate alt war, beim gleichen Arbeitgeber wieder angefangen. Das ist jetzt etwas mehr als 2 Jahre her. Nun bin ich erneut schwanger und frage mich, wäre ich nicht befristet angestellt gewesen hätte ich die Elternzeit ja in 2+1 Jahre splitten können...bleibt mein Anspruch auf das 3. Elternzeitjahr trotz dieser Unterbrechung erhalten? Ich arbeite ja nach wie vor beim gleichen Arbeitgeber...Und könnte ich das dann zB nach Ablauf der Elternzeit für die 2. Schwangerschaft noch zusätzlich beantragen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort
von Dadel_15 am 11.04.2018, 23:30