wie mache ich es denn mit der Kündigung? Muß ich dann jetzt sofort bei meinem alten Arbeitgeber kündigen oder reicht es, wenn ich 3 Monate (wäre eigentlich im August) vor Ablauf meines Erziehungsurlaubes bei ihm kündige?
Mitglied inaktiv - 23.06.2003, 22:58
Antwort auf:
betrifft Frage vom 22.06......
Hallo,
auf jeden Fall schriftlich.
Im EU beträgt die Frist 1 Mo bzw. gemäß Arbeitsvertrag, nur zum Ende EU 3 Mo.
Wann Sie kündigen, müssen Sie selber entscheiden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2003