Frage: betrifft Frage vom 22.06......

wie mache ich es denn mit der Kündigung? Muß ich dann jetzt sofort bei meinem alten Arbeitgeber kündigen oder reicht es, wenn ich 3 Monate (wäre eigentlich im August) vor Ablauf meines Erziehungsurlaubes bei ihm kündige?

Mitglied inaktiv - 23.06.2003, 22:58



Antwort auf: betrifft Frage vom 22.06......

Hallo, auf jeden Fall schriftlich. Im EU beträgt die Frist 1 Mo bzw. gemäß Arbeitsvertrag, nur zum Ende EU 3 Mo. Wann Sie kündigen, müssen Sie selber entscheiden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2003