Frage: Betreuungsplatz

Hallo, ich möchte im Anschluß an die Elternzeit wieder arbeiten. Gibt es eine gestzliche Regelung dafür, wie lange vorher ich Anspruch auf einen Betreuungsplatz für meinen Sohn habe? Schließlich muß ich Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen erscheinen was mit Kind schlecht möglich ist. Verwandtschaft die ihn nehmen könnte haben wir nicht und meine Freunde müssen ja auch arbeiten. Ende Mail läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus, ich bin arbeitssuchend gemeldet und möchte Ende November wieder in Teilzeit arbeiten. LG Anne

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 22:48



Antwort auf: Betreuungsplatz

Hallo, auf jeden Fall ab 3, ansonsten kommt es auf das BuLand an. In RLP ab Sommer ab 2 Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2010



Antwort auf: Betreuungsplatz

Hallo Einen rechtlichen Anspruch gibt es erst ab dem 3. Geburtstag des Kindes. Wir haben den Großen direkt nach der Geburt in allen Krippen angemeldet und die Zeit bis dahin dann ab Arbeitsaufnahme mit einer Tagesmutter überbrückt, die vom Jugendamt mitfinanziert worden ist. Einen Platz hatte er dann mit 16 Monaten in einer Krippe.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 04:56



Antwort auf: Betreuungsplatz

Kommt drauf an, wo Du wohnst. In Thüringen hättest Du den Anspruch schon mit 2 Jahren. V. G.

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 06:00