Bestätigung des Arbeitgebers wird für Bedarfsgruppenplanung verlangt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bestätigung des Arbeitgebers wird für Bedarfsgruppenplanung verlangt

Meine Tochter geht in einen kleinen, kirchlich geleiteten Kindergarten. Es gibt zwei Gruppen (1x Kleinkind - ab 2 J., 1x größere Kinder). Die Belegschaft besteht für die Kleinkindgruppe aus 1 Erzieherin und 2 Pflegerinnen (50% und ca. 70%), für die andere Gruppe aus einer Erzieherin und einer Pflegerin, die beide ganztags beschäftigt sind. Für Teile der Schulferienzeiten (1 Woche der Oster-, 1 Woche der Pfingst- und 2 Wochen der Sommerferien) bestehen neben den übrigen Schließzeiten (z.B. weitere 2 Wochen in den Sommerferien) Bedarfsgruppen, in die nur Kinder von berufstätigen Eltern geschickt werden dürfen. Da es in den letzten Ferien mit Bedarfsgruppen wohl Unstimmigkeiten in der Anzahl der für die Bedarfsgruppe gemeldeten und der tatsächlich anwesenden Kinder gab (es waren wohl zu wenig Kinder da, so dass die Pflegerin und die Erzieherin wohl früher am Tag gehen mußten...) wird jetzt von den Eltern die ihr Kind in einer Bedarfsgruppe anmelden wollen verlangt für diese Zeit eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, dass man tatsächlich in diesem Zeitraum arbeitet (und keinen Urlaub hat). Ist ein solches Vorgehen rechtlich möglich? Es bedeutet letztlich für eine Lehrerin, dass sie ihr Kind immer in den Ferien (vom Kindergarten!) zu Hause lassen muß... Und darf der Kindergarten mein Kind ablehnen, wenn ich es zur Bedarfsgruppe angemeldet habe, aber keine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlege?

von schmischubi am 08.03.2013, 20:37



Antwort auf: Bestätigung des Arbeitgebers wird für Bedarfsgruppenplanung verlangt

Hallo, ich halte das für zulässig. Entscheidend ist zunächst einmal, dass dazu in der Satzung steht. Es ist ja zeitlich begrenzt und es besteht ein sachlicher Grund. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2013