Beschäftigungverbot trotz vorheriger AU

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungverbot trotz vorheriger AU

Hallo Frau Bader, ich bin mometan in der 7.SSW und wurde sofort von meiner Gynäkologin krankgeschrieben, da ich schon 2 Fehlgeburten hatte und sie kein Risiko eingehen wollte. Ihr Plan ist folgender: sie möchte mich noch so ca 3 Wochen krankscheiben bis die Schwangerschaft relativ "sicher" ist und danach will sie mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie meinte das sie das in solchen Fällen immer so handhabt. Nun hab ich aber gehört, dass man kein Beschäftigungsverbot bekommt, wenn man zuvor eine Krankschreibung hatte. Können sie mir sagen ob dem so ist und wenn ja, wie ich trotzdem zu diesem Beschäftungsverbot kommen kann? Vielen Dank und liebe Grüße, Milly

von Milly78 am 18.01.2013, 13:44



Antwort auf: Beschäftigungverbot trotz vorheriger AU

Hallo, Krankschreibung bekommt man, wenn es Problem/ Krankheit gibt. BV bekommt man, wenn es an der ARbeitsstelle liegt (Chemiefabrik). Der AG wird das BV, je nach Arbeitsplatz, in Frage stellen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2013