Frage: Berufung !!!!!!!!!!

Ich weiß nicht ob dies zu Ihrem Aufgabengebiet gehört, aber dachte mir ich frag sie mal: Wenn jmd in der Verhandlung vor dem Schöffengericht Verurteilt wird, derjenige KEIN Geständnis abgelegt hat nun in Berufung ging und nun in der neuen Verhandlung ein Geständnis ablegt. Ist das denn zu spät ? Oder wirkt sich das trotzdem strafmildernd aus ?

Mitglied inaktiv - 17.07.2010, 20:29



Antwort auf: Berufung !!!!!!!!!!

Gehört nicht zu "Rund-ums-Baby"..

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 12:55