Frage: Berufsausübung

Hallo, :) ich habe erfahren, daß ich ganz "frisch" in der 5.SSW bin. Z.Zt. stecke ich mitten in der Ausbildung zum RA (Rettungsassistenten), und habe Anfang April 2007 Prüfung. Bis dahin, muß ich nochmal 6 Wochen Praktikum im OP leisten, bei denen ich mit einem Anästhesisten zusammen die Narkoseeinleitung durchführe, und mich bei den OPs, um die Überwachung kümmere. -Darf ich trotz meiner SS, diese Arbeiten durchführen, oder gibt es da Einschränkungen? -Kann ich bei OPs, bei denen geröntget wird, dabei sein, oder eher nicht? (Tragen Schutzkittel) Bei meiner Prüfung wäre ich in der 30.SSW, und müßte bei der Praktischen, eine HLW (Herz-Lungen-Wiederbelebung), und 3 Fallbeispielen, bei denen auch mit Trage, Schaufeltrage, oder Vakuummatratze gearbeiten wird, teilnehmen. -Darf ich rein rechtlich daran teilnehmen, oder muß ich damit rechnen, daß man mich ausschließt? Im hess. Rettungsdienstgesetz habe ich nichts gefunden, und habe auch aus diesen Gründen, mit meiner RD-Schule noch nicht gesprochen. Möchte meine Ausbildung gerne beenden. Am Wochenende arbeite ich außerdem nebenbei im Krankentransport, wo natürlich schwer geschleppt wird. -Wielange kann ich diesen Job noch machen? Tut mir leid, für so viele Fragen, aber ich möchte mein Kind behalten, und möchte auch versuchen, so gut es geht, beruflich zu planen, wenn ich weiß, was auf mich zukommt. ;-) Ich danke Ihnen vielmals, und spreche ein ganz großes Lob für Ihre Arbeit hier aus. Viele Grüße, und ein schönes WE Tanja

Mitglied inaktiv - 13.10.2006, 17:45



Antwort auf: Berufsausübung

Hallo, bereden Sie das mit Ihrem Frauenarzt-er alleine kann die Entscheidung im Einzelfall treffen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.10.2006



Antwort auf: Berufsausübung

Schwangere dürfen nicht im OP arbeiten.

Mitglied inaktiv - 15.10.2006, 13:36