Frage: Beratungsschein

Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand helfen, und zwar habe ich im Januar 2005 einen Beratungsschein bekommen, weil der Erzeuger meiner Tochter bis dahin nie Unterhalt gezahlt hat. Waren dann auch bei einer Anwältin, allerdings ist da nicht wirklich was raus gekommen, da er arbeitslos war etc. pp. Es gingen Briefe vom Jugendamt zu meiner Anwältin hin und her und eben ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Im Juni 2005 , kam der letzte Brief, wo vom Jugendamt drinnen stand, was sie noch von ihm fordern. Nach diesem letzten Brief wollte mich dann erkundigen, was denn nun ist, da ich immer noch kein Unterhalt bekomme. Am Telefon wurde ich immer nur abgewimmelt, das sich meine Anwältin schon melden würde, wenn sich was neues ergeben würde. Nun ist schon 2009 , hab immer zwischendurch angerufen und bin immer wieder abgewimmelt wurden. Nun weiß ich das der Erzeuger meiner Tochter seit kurzem wieder Arbeit hat und wollte nun eigentlich das es weiter geht und zum Prozess kommt, wenn er sich immer noch stur stellt. Nun wollte ich wissen, ob mein Beratungsschein eigentlich immer noch bei meiner Anwältin gültig ist? Eine andere Anwältin kann ich mir leider nicht leisten. LG

Mitglied inaktiv - 19.01.2009, 11:13



Antwort auf: Beratungsschein

Hallo, gehen Sie zum Amtsgericht u beantragen Sie einen neuen BHS! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2009



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