Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Guten Abend Frau Bader, ich habe letzte Woche ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, dass ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, weil ich zu Beginn des Bezugs von Mutterschaftsgeld Elternzeit habe. Kurz zu mir. Ich habe bis zum 10.07.2019 Elterngeld Plus (19LM) für mein zweites Kind (*11.12.2017) bekommen und habe keinen weiteren Anspruch mehr. Ich bin z.Z Schwanger und in der 38 SSW. voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 04.08.2019, d.h. meine Mutterschutzfrist hat/ hätte am 24.06.2019 begonnen. Ich bin Arbeitslos, weil mein Zeitvertrag in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind (*29.04.2016) nicht verlängert wurde und ich mich nach der ersten Elternzeit arbeitssuchend gemeldet habe, seit dem habe ich keine Arbeit gefunden, weil auf das erste Kind relativ schnell das zweit Kind folgte, ich habe zwischen den zwei Kindern vier Monate ALG I bezogen. Von der Elterngeldstelle werde ich an die Krankenkasse verwiesen, von dieser an die Arbeitsagentur und diese schickt mich wieder zur Elterngeldstelle, ein Teufelskreis eben. Meine Frage(n): 1. Ist die Aussage/ Begründung der Krankenkasse richtig, dass ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, weil meine Elternzeit bis zum 10.07.2019 ging und der Mutterschutz am 24.06.2019 begonnen hat/ hätte. 2. Oder habe ich dann ab dem 11.07.2019 Anspruch auf Mutterschaftsgeld? 3. Wenn ich §22 MuschG richtig deute, habe ich nur keinen Anspruch, solange ich in Elternzeit bin, diese endete aber am 10.07.2019, ich habe nichts davon gelesen, dass es sich auf den Beginn des Anspruches auf Mutterschaftsgeld bezieht. 4. Bin ich überhaupt in Elternzeit, habe ja gar keinen Arbeitgeber oder bin ich es automatisch, weil ich Elterngeld bekomme? 5. Wenn ich deshalb keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, wollte/ würde ich gerne gemäß § 16 III BEEG meine Elternzeit vorzeitig beenden, aber wer ist für mich zuständig bzw. bei wem soll ich den Antrag einreichen, habe ja keinen Arbeitgeber, da ich, wie erwähnt vor in der Schwangerschaft Arbeitslos geworden bin und zwischen dem ersten und zweiten Kind für vier Monate ALG I bezogen habe. 6. Habe mit der Elterngeldstelle telefoniert und könnte den letzten Elterngeldmonat verlegen/ bzw. stornieren, dann würde ich das Elterngeld nur bis zum 10.06.2019 bekommen, also vor Beginn des Anspruches auf Mutterschaftsgeld, allerdings wäre ich dann zwischen dem 10.06.2019 und dem 24.07.2019 Hausfrau und Mutter, weil ich mich nicht drei Monate vorher arbeitssuchend gemeldet habe und hätte somit auch keinen Anspruch, richtig? 7. Oder kann die Elternzeit zum 24.07.2019 vorzeitig beendet werden und das Elterngeld wird dann mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, da Elterngeld ja nur in Lebensmonaten beantragt werden kann. 8. Oder muss ich mich gar nicht arbeitssuchend melden, weil ich es ja vor der „Elternzeit“ bzw. vor dem Bezugszeitraum von Elterngeld arbeitsuchend war und dieser Status durch die „Elternzeit“ nur unterbrochen wurde, ähnlich wie bei einem Arbeitgeber, da wird das Arbeitsverhältnis auch „nur“ unterbrochen und ich muss mich danach nicht neu bewerben. 9. Welche Lösung schlagen sie vor, damit ich das Mutterschaftsgeld, gerne auch erst ab dem 11.07.2019 bekomme. 10. Wie und wo kann ich das nachlesen? 11. An wen kann ich mich wenden? Ich wäre sehr dankbar, wenn sie mir helfen könnten. Schöne Grüße

von Verzweifelt1990 am 22.07.2019, 22:51



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Hallo, in Ihrem Fall gibt es nur zwei Möglichkeiten, Mutterschaftsgeld zu erhalten. 1. Über www.Mutterschaftsgeld.de 2. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2019



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Die Begründung, die dir die Krankenkasse genannt hat, kann ich nicht nachvollziehen. Nach Paragraf 22 MuSchG sind ja nur die Leistungen des Arbeitgebers nach Paragrafen 18 und 20 MuSchG während der Elternzeit ausgeschlossen. Aber du hast ja keinen Arbeitgeber und hattest folglich bei Kind 2 auch nie Elternzeit, da dein befristeter Arbeitsvertrag ja schon vorher ausgelaufen ist. So oder so wird jedenfalls der Anspruch auf das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse nach Paragraf 19 MuSchG (in Verbindung mit Paragraf 24i SGB V) nicht durch Paragraf 22 MuSchG ausgeschlossen. Vielleicht liegt das Problem eher darin, dass ab dem Zeitpunkt, wo dein Elterngeldbezug geendet hat, deine Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr fortbesteht und du daher auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung mehr hast? Wie bist du denn aktuell krankenversichert? Freiwillig gesetzlich? In der Familienversicherung deines Mannes?

von Rotkehlchen am 22.07.2019, 23:28



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Hallo Rotkehlchen, danke für die schnelle Antwort. das mit dem §22 MuSchG habe ich gemutmaßt, die Krankenkasse hat es so nicht geschriben. Der genaue Wortlaut lautet: "Wir können Ihnen leider kein Mutterschaftsgeld zahlen, da Ihre neue Schutzfrist noch in der aktuell laufenden Elternzeit beginnt. Die Mitgliedschaft bleibt lediglich aufgrund des Bezuges von Elterngeld erhalten, beinhaltet aber keinen Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld." Ich war/ bin gesetzlich versichert. Beim zweiten Kind war es auch kein Problem. Die Situation unterschied sich lediglich dadurch, dass ich vor der Schutzfrist ca. vier Monate arbeitssuchend gemeldet war. Wie kann ich das Problem lösen. Danke schon mal.

von Verzweifelt1990 am 23.07.2019, 00:10



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Du hast doch gar keine EZ, da kannst du also nichts beenden. Denn wie du es richtig siehst, mangels AG kannst du diese auch nirgends beenden. Hättest du Anspruch auf ALG1 gehabt, hättest du auch Anspruch auf mutterschutzgeld. Dafür hättest du aber dich entsprechend frühzeitig arbeitssuchend melden müssen und eine Kinderbetreuung nachweisen müssen. Da du keinen AG hast, scheinbar auch kein ALG1 beziehst, hast du auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Denn dafür müsstest du selbst versichert sein. Scheinbar bist du aber Hausfrau, damit wärst du eigentlich über deinen Mann versichert. Damit erlischt der Anspruch auf mutterschutzgeld. Du kannst lediglich abfragen ob du die Einmalzahlung bekommst. Das du dich bisher nicht bei deinen Mann versichern musstest lag am EG. Den über dieses warst du weiter krankenversichert. Aber mit EZ hat das nichts zu tun. Also ja, die KK dürfte im Recht sein. Und EG dürfte auch gering ausfallen.

von Felica am 23.07.2019, 00:16



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Der Unterschied zwischen Kind 1 und Kind 2 war eben das ALG1. Da das jetzt nicht greift fällst du raus.

von Felica am 23.07.2019, 00:17



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Hallo Felica, danke dir. Ich habe noch ca. acht Monate anspruch auf ALG I, war im Februar 2019 auch bei der Agentur für Arbeit und wollte mich arbeitssuchend melden, da wurde mir gesagt, dass es auf Grund des bezugs von Elterngeld und dem anschließenden (leider überlappenden) Mutterschutz nicht nötig sein, Ich wurde nur ratsuchend gemeldet. Ich hatte gar keine Chance ALG I zu beziehen. Hätte ein Tag dazwischen gelegen, dann hätte ich ALG I bekommen, so aber nicht, dass macht für mich nicht wirklich einen Unterschied zwischen Kind 1 und 2 und jetzt. Würde eher denken, dass dre EZ-Zeitraum das ALG I nur verschiebt. Wenn ein Arbeitnehmer in einer EZ erneut Schwanger wird, hat er ja auch anspruch auf Mutterschaftsgeld, obwohl er keinen Tag zwischen den beiden Kindern gearbeitet hat. Ich sehe es eher so, dass die Arbeitsagentur analog meine Arbeitgeber zu sehen ist, ich war zwischen Kind 1 und 2 arbeitssuchend gemeldet und unterbrach die Arbeitssuche durch den bezug von Elterngeld, ob es so ist weiß ich nicht, würde für mich aber logisch klingen. Wenn ich doch gar nicht in EZ sein kann, warum begründet es die KK darurch, so ganz richtig kann es ja nicht sein bzw. vielleicht hat die KK ja recht, aber warum weiß sie nicht, offensichtlich nicht wegen meiner EZ.

von Verzweifelt1990 am 23.07.2019, 01:08



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Sieh es mal so: Mutterschaftsgeld ist in erster Linie eine Ersatzleistung für berufstätige Frauen. Das bist du nicht. Ich sehe bei dir eher den Status Hausfrau mit demnächst wieder Elterngeldbezug (dürften aber nur die 300,-- Euro + Geschwisterbonus werden). Betreust du deine Kinder selbst, oder sind beide in Krippen / Kitas untergebracht oder sonst wie fremdbetreut? Denn das wäre ja Voraussetzung für Arbeitslosengeldbezug gewesen.

von KielSprotte am 23.07.2019, 08:01



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Hallo KielSprotte, den Gedankengang hatte ich auch schon, für die Kinder gibt es eine Betreuungsmöglichkeit. Das mit der Ersatzleistung sehe ich genau so, sollte doch dann Ersatz für das ALG I sein. Darf mich ja nicht arbeitssuchend melden, weil ich ja im Mutterschutz bin, das hatte ich ja auch schon vor.

von Verzweifelt1990 am 23.07.2019, 09:14



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Dein Problem ist das du im Moment kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bist. Du bist beitragsfrei versichert weil du Elterngeld beziehst... Auch Frauen die Familien versichert sind, bekommen kein Mutterschaftsgeld. Und die aktuelle Elternzeit kannst du nirgends beenden, schließlich hast du keinen Arbeitgeber. Damals vor Kind 2 war es anders, schließlich hast du ALG bezogen.

Mitglied inaktiv - 23.07.2019, 09:18



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Würde bzw. hätte mich ja ab dem 10.07.2019 also nach meinem Elterngeldbezugszeitraum arbeitssuchend gemeldet, aber das darf ich ja nicht, weil ich ja im der Schutzfrist bin, das will/ wollte ich nicht, aber das lässt sich ja auch nicht ändern.

von Verzweifelt1990 am 23.07.2019, 09:51



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Du hättest das EG auch als Basis auszahlen können. Klar gehen die vom Amt aus das du nicht planst zu arbeiten wenn du dir das EG Plus auszahlen lässt. Damit kannst du dann wirklich nich VZ arbeiten oder ALG1 für VZ beziehen. Das schließt sich wirklich aus. EG Plus und zT, auch Alg1 in TZ wäre aber gegangen. Ist aber eh egal weil weder ALG1 noch mutterschutzgeld rückwirkend gezahlt wird. Du bist halt nun einmal nicht in EZ, dem entsprechend kannst du nicht sagen bei anderen geht es auch. Ist leider eben in deinem Falle nicht so. Sehe es so, du kannst für Die Zeit vor Geburt die 210 € beantragen. Und ab Geburt gibt es dann eben EG.

von Felica am 23.07.2019, 09:56



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Du sagst es - es lässt sich nicht ändern. Bis zum Elterngeldbezug stehst du bei 0,-- Euro. Das Wichtigste ist jetzt, dass du deine Krankenversicherung klärst!

von KielSprotte am 23.07.2019, 10:24



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Warum schreibt dann die Krankenkasse, dass ich keinen Anspruch habe und begründet es damit, dass meine Elternzeit, die ich ja gar nicht habe, in die Schutzfrist reinragt. Die Krankenkasse ist doch da auch nicht ganz rechtssicher. D.h. hätte ich vor der Schutzfrist nur einen Tag ALG 1 bezogen, habe ja noch 8 Monate anspruch, hätte ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Weil aber mein Elterngeldbezug in die Mutterschutzfrist um 18 Tage reinragt, habe ich keinen Anspruch? Die Arbeitsagentur hat es abgelehnt mich arbeitsuchend zu melden, da ich in der Zeit Elterngeld beziehen, nicht vermittelbar und in der Schutzfrist bin.

von Verzweifelt1990 am 23.07.2019, 11:19



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Dann hättest du früher aktiv werden müssen. Elterngeld Plus in Basis Elterngeld umwandeln, dich zu Beginn der neuen Schwangerschaft arbeitssuchend melden bzw. tatsächlich anfangen müssen zu arbeiten. Dann hättest du alle Ansprüche gehabt, jetzt ist es halt zu spät, da rückwirkend nicht möglich.

von KielSprotte am 23.07.2019, 11:23



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Die210€ zählt nicht die Krankenversicherung aus. Sondern hierüber: https://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld.html Ja genau du hättest dich so Arbeitslos melden müssen, dass Elterngeld vor der Schutzfrist endet und du ein Tag bei der Agentur gemeldet wärst.

Mitglied inaktiv - 23.07.2019, 11:25



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

@saarlandmami2 Das gibt es aber nur für Minijobberinnen - von einem Minijob habe ich bisher aber nichts gelesen?!

von KielSprotte am 23.07.2019, 11:53



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Shit grade nach gelesen, dass sie dazu nicht selbst krankenversichert sein darf, also nur familienversichert oder halt Minijobber. Nach Geburt gibt es dann gleich Elterngeld, während die anderen noch das nachgeburtliche Mutterschaftsgeld erhalten

Mitglied inaktiv - 23.07.2019, 12:26



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Und nicht oder! Familienversichert und Minijobber

von KielSprotte am 23.07.2019, 12:28



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Theoretisch kannst du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Bedeutet du gehst heute oder morgen zu Arbeitsamt und sagst du meldest AlG1 an, auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtest du. Klappt natürlich nur wenn du auch eine entsprechende kinderbetreuung hast. Damit hättest du Anspruch auf Alg1, nicht aber auf Mutterschaftsgeld vor Geburt. Mein Rat aber, nimm jemanden mit der da fit ist. Denn die werden sicherlich sagen das geht nicht und dich wieder an die KK verweisen. Wenn du taff genug bist, kannst du das auch alleine machen. Vermeide aber falsche Ausdrücke wie eben EZ. Den genau das wird dir den Ärger eingebracht haben.

von Felica am 23.07.2019, 12:54



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Hätte ich dann Anspruch auf den nachgeburtlichen Mutterschutz? Das beim Arbeitsamt habe ich probiert, da haben sie mich weggeschickt, weil ich in der Schutzfrist bin. Kann es aber gerne nochmal probieren, kann ja nicht schaden.

von Verzweifelt1990 am 23.07.2019, 14:29



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Nachgeburtlich dann auch. Rückwirkend aber nicht. Und nein, du bist nicht in der Schutzfrist, den auf die verzichtest du ja eben genau.

von Felica am 23.07.2019, 15:43



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Hi, Halten wir mal fest: du bist nicht mehr in Elternzeit und warst es für Kind 2 auch nie, weil der Vertrag ja vor der Entbindung endete. Insofern ist die Begründung der KK natürlich Murks. Da deine Krankenversicherung allein aufgrund des EG-Bezugs bestand, hattest du in der Tat aber nie Anspruch auf Mutterschaftsgeld der KK. Dein EG-Bezug hat geendet. Evtl bist du daher seit dem 11.7. bereits nicht mehr versichert oder wirst es ab dem 11.8. nicht mehr sein. Klär das! Anspruch auf die nachgeburtliche Mutterschutzfrist hast du, aug die kann man auch (zumindest ggü einem AG) nicht verzichten. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld in dieser Zeit richtet sich nach deinem KK-Status. Am besten wäre wohl wirklich mind 1 Tag ALG 1. Ich würde dir nicht raten, dich nun freiwillig zu versichern, wenn du stattdessen in einer Familienversicherung unterkommen kannst. Ansonsten musst du evtl auch während des EG -Bezugs zahlen.

von drosera am 23.07.2019, 15:50



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Vor Kind 2 habe ich ca. 4 Monate ALG 1 bezogen, denke dass sich dadurch der Anspruch auf Mutterschutz ergeben hat. Könnte tatsächlich sein, dass ich ab dem 11.07.2019 nicht mehr versichert bin. Ein Grund mehr noch mind. 1. Tag ALG 1 zu beantragen, dann wäre ich ja wieder versichert und hätte Anspruch auf nachgeburtlichen Mutterschutz und somit auch Mutterschaftsgeld. Oder? Nach der Geburt würde ich EG beantragen, wäre dann ja auch erstmal versichert, richtig? Das Mutterschaftsgeld würde dann mit dem Basis EG verrechnet, richtig?

von Verzweifelt1990 am 23.07.2019, 16:30



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Du.hast alles zu spät geregelt. Aktuell bist du nicht krankenversichert!!!!? Darum würde ich mich kümmern. Familienversicherung Aber wenn das Amt dich nicht als arbeitssuchend aufnimmt, sieht es schlecht aus. Kein Mutterschaftsgeld.... Nach Geburt dann gleich Elterngeld, Mindestsatz plus Geschwister Bonus

Mitglied inaktiv - 23.07.2019, 16:36



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Was wir dir alle verzweifelt versuchen zu erklären, ist die Tatsache, dass du einfach zu spät dran bist!!! Kümmere dich um deine Krankenversicherung, DAS ist das wirklich wichtige im Moment!

von KielSprotte am 23.07.2019, 19:06



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Kann das Arbeitsamt meinen Antrag ablehnen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Habe heute mit der Krankenkasse telefoniert. Sollte ich ab morgen ALG 1 erhalten, bin ich versichert und auch in der anschließenden Elterngeldzeit. Wenn nicht, muss ich mich freiwillig versichern. Danke vielmals. Hoffe, das es morgen beim Arbeitsamt klappt. Werde eine Verzichtserklärung für den vorgeburtlichen Mutterschutz gleich mitnehmen. Oder hat jemand noch einen Tip, wie ich argumentieren soll?

von Verzweifelt1990 am 23.07.2019, 19:16



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Du bist während des EG-Bezugs so versichert wie vor dem EG-Bezug. D.h. , wenn du dich nun freiwillig gesetzlich krankenversicherst für ca €200 pro Monat, so kannst du vermutlich während des EG-Bezugs nicht kostenlos versichert sein, sondern zahlst pro Monat weiterhin 200€ Krankenversicherung.

von drosera am 23.07.2019, 20:02



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Genau, dass habe ich auch so verstanden. Wenn aber morgen das Arbeitsamt meine Verzichtserklärung auf Mutterschutz vor Geburt akzeptiert (wüsste nicht, warum es das nicht tun sollte) und ich mich arbeitssuchend melde (zwar mit einer Sperre des ALG 1, aber dem Status arbeitssuchend), bin ich ja über das Arbeitsamt versichert und der Versicherungsstatus bleibt dann auch, wenn ich Elterngeld beziehe. Richtig? Und vielen Dank.

von Verzweifelt1990 am 23.07.2019, 21:26



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

War heute morgen bei der Arbeitsagentur, nach langem hin und her und ein paar versuchen mir zu erklären (nicht böswillig, ist eben nur ein komplizierter undu ungewöhlicher Fall) dass man auf die Mutterschutzfrist nicht verzichten kann ( hatte eine Verzichtserklärung mit dem entsprechenden Auszug aus §3 MuSchG dabei), habe ich gerade einen Anruf bekommen (es konnte nicht vor Ort geklärt werden), dass ich arbeitssuchend gemeldet bin...also vielen Dank hier an alle...in Zukunft muss ich mich viel früher, um die Sachen kümmern. Die ganze Thematik ist echt kompliziert, aber mal wieder was dazu gelernt. Danke danke danke

von Verzweifelt1990 am 24.07.2019, 11:37



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Hat das also noch geklappt? Bekommst du jetzt alg1 und damit Mutterschaftsgeld?

Mitglied inaktiv - 24.07.2019, 11:55



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Bin auf jeden Fall dann erstmal wieder versichert und dann auch der Eltergeldzeit. Sollte nach der Geburt dann Mutterschaftsgeld bekommen, muss erst die Krankenkasse informieren.

von Verzweifelt1990 am 24.07.2019, 12:36



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Toll das das noch geklappt hat. Theoretisch stehen dir für paar Tage dann auch vorgeburtliches Mutterschaftsgeld zu. Nachgeburtlicher auf jeden Fall.

Mitglied inaktiv - 24.07.2019, 12:42



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Entweder Alg1 oder Mutterschaftsgeld. Und Alg1 bekommt sie ja jetzt nur weil sie auf den vorgeburtlichen Mutterschutz und damit das vorgeburtliche Mutterschaftsgeld verzichtet hat. Da würde ich jetzt keine Pferde mehr scheu machen und erst mutterschaftsgeld bei der KK für nach der Geburt nutzen. Von der Höhe her dürfte es wenig Unterschied sein.

von Felica am 24.07.2019, 13:16



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Super freut mich. Dann geniess jetzt noch die Tage bis zur Geburt.

von Felica am 24.07.2019, 13:17



Antwort auf: Bei wem soll ich meine Elternzeit vorzeitig beenden, wenn ich ALG I beziehe?

Dankeschön nochmal. Der Tip mit dem Verzicht auf Mutterschutz war entscheidend, aber danke auch allen anderen die hier so rege beteiligt waren.

von Verzweifelt1990 am 25.07.2019, 14:37



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

3 Jahre Elternzeit - Bei erneuter Schwangerschaft Elternzeit vorzeitig beenden?

Hallo Frau Bader, wir erwarten am 04.10.2022 unser 2. Kind. Errechneter Beginn vom Mutterschutz ist der 23.08.2022. Meine Frau erhält nur noch im März eine letzte Elterngeld Plus Zahlung. Dann sind die 2 Jahre vorbei. Das 3. Jahr wäre sie nun unbezahlt in Elternzeit geblieben. Erhält sie nun das volle Mutterschutzgeld wenn Sie die Eltern...


Elternzeit vorzeitig beenden

Hi ich hätte 2 bis 3 fragen Unzwar ich werde meine Elternzeit vorzeitig beenden( 3 monate vorher) meine frage lautet wann muss ich der Elterngeldstelle bescheid geben bzw. der Kindergeldstelle das ich wieder arbeiten werde ? Erhalte ich dann noch Kinderzuschlag ? Und wenn ich wieder arbeite( 30 std. wöchentlich )bekomme ich meinen vollen Lohn ...


Elternzeit vorzeitig beenden

Hallo, mein Mutterschutz beginnt am 7.6.22. Ich bin kochbin Elternzeit des 1. Kindes. Um Arbeitgeberzuschuss zu bekommen sollte ich vorzeitig zu Beginn des Mutterschutz kündigen oder? Wie sagt man das am besten ? Liebe grüssse


Elternzeit vorzeitig beenden - Urlaubsanspruch

Hallo, Ich muss leider etwas ausholen. Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt, ab März war ich wegen Corona im Beschäftigungsverbot. Aus dieser Zeit habe ich noch 15 Tage Urlaub (in Vollzeit erworben). Seit März 2022 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (2 Tage die Woche). Die Elternzeit läuft noch bis Juli 2023. Nun bin ich wieder schwanger ...


Elternzeit vorzeitig beendet, 1 Monat danach wieder Schwanger (BV)

Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder v...


Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Guten Tag Frau Bader, ich bin seit März 2020 in Elternzeit. Habe davor Teilzeit (19,5 Stunden pro Woche) gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und hätte meine Elternzeit daher vorzeitig wegen Eintritt in den Mutterschutz beendet. Da ich noch so viel alten Urlaub habe, könnte ich die Elternzeit nun schon direkt vorzeitig beenden, dann noch d...


Vorzeitig aus elternzeit holen?

Hallo Darf mein Arbeitgeber mich wegen Personalmangel gegen meinen Willen aus der Elternzeit holen ? Kind 15 Monate Vielen Dank :)


Elterngeldbescheid - nachträglich ändern möglich? Elternzeit vorzeitig beenden?

1) wir haben den Elterngeldbescheid bekommen. Mein Mann bekommt weniger wie gedacht. Nun überlegten wir den 5. und 6. Elterngeldplus Monat auf mich laufen zu lassen. Ist dies nachträglich möglich zu ändern? Mein Mann hat weitere drei Monate Elternzeitplus von 02.06.-02.09. 2) ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die Zusage für einen Kita Platz....


Elternzeit vorzeitig beenden

Ich bin in der Elternzeit erneut schwanger und hatte eigentlich vor diese eh früher zu beenden, da ich gerne wieder arbeiten wollte. Meine Arbeitgeber wissen auch Bescheid und hatten zugestimmt. Jetzt liegen ja andere Voraussetzungen vor, da ich nun ungeplant schwanger bin, muss ich dann meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin? Ich müsste ...


Wann muss ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j...