Behauptete Drohung und dessen Folgen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Behauptete Drohung und dessen Folgen

Die Exfrau meines Freundes hat gegen meinen Freund schon vor ca. einem Jahr eine Anzeige gemacht. Sie behauptet er habe ihr folgende Drohung am Telefon gemacht:"Komm zurück oder ich bring mich um. " Als sie nicht darauf einging, so sagte sie dann, sagte er dann darauf "Gut, komm nicht zurück, dann bring ich dich um." Er bestreitet dies. Ich selbst war ja nciht dabei, keine Ahnung ob es stimmt. meine Frage ist, er hat jetzt dazu eine Strafe vin 25 Euro in 30 Tagessätzen erhalten. Er kann das eh nicht zahlen, er hat kein Geld mehr. Wie kann man sich da wehren, hat man überhaupt eine Aussicht auf Gewinn? Sie hat als Zeugin ihre Mutter angegeben. Reicht das wirklich aus um einen Menschen so schnell bestrafen zu lassen? Anwalt kann er sich auch nicht leisten. Was sollen wir machen?

Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 10:23



Antwort auf: Behauptete Drohung und dessen Folgen

Hallo, dazu kann man so wenig sagen. Da kommt es darauf an, in welcher Form er die Strafe bekommen hat. Staatliche HIlfe bei Strafrecht gibt es nur bei großen Delikten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2004



Antwort auf: Behauptete Drohung und dessen Folgen

Hallo, also zu der bestrafung kann ich nichts sagen, aber wenn dein Freund kein Geld hat, dann hat er die Möglichkeit sich auf dem Amtsgericht eures Wohnortes einen Beratungsschein zu holen. Damit kann er dann zum Anwelt gehen und sich erst mal beraten lassen, dieser darf dann max. noch 10,00 Euro von ihm verlangen. Sieht der Anwalt einen Prozess für nötig kann dieser für deinen Freund Prozesskostenhilfe Beantragen und somit wäre der ganze Fall dann fast kostenlos. Allerdings fragt Vater Staat nach ca 2 Jahren nochmal nach ob inzwischen Vermögen da ist um die Kosten selbst zu tragen. LG Sandy

Mitglied inaktiv - 25.09.2004, 14:52



Antwort auf: Behauptete Drohung und dessen Folgen

Beratungsschein gibt es (soweit ich weiß) nicht im Strafrecht!!!!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2004



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