Frage: befristeter Arbeitsvertag

Liebe Nicola Bader, Ich habe seit 1.1.01 ein befristeten Arbeitsvertrag, für ein Jahr. Bin jetzt schwanger geworden. Mein Arbeitsverhältnis endet also ende des Jahres. Ich bekomme doch keine Anstellung in der Schwangerschaft?! Was kann ich tun, muß ich zum Arbeitsamt, mich melden? Habe ich dann Anspruch auf Mutterschutz? Ich hoffe Sie können meine Fragen beantworten. Viele Grüsse, Lola

Mitglied inaktiv - 11.05.2001, 13:12



Antwort auf: befristeter Arbeitsvertag

Liebe Lola, Sie haben Anspruch auf ArbG, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfüfgung stehen. Melden Sie sich möglichst noch Ende diesen JAhres beim AA. Ansonsten erhalten Sie EG und KG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2001