Frage: Babyjahr

Hallo! Wenn ich 3 Jahre Babyjahr angebe und dann nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen möchte, muß mich dann mein Arbeitgeber wieder zurück nehmen oder kann er mich erst nach den 3 Jahren wieder beschäftigen? Danke im voraus kleine Mausi

Mitglied inaktiv - 12.06.2001, 10:45



Antwort auf: Babyjahr

Hallo, wenn Sie 3 Jahre beantragen, ist der AG nicht verpflichtet, den EU zu verkürzen, er kann es freiwillig tun. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2001



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