Mein verlobter und ich sind schwanger, wir haben alle erforderliche Dokumente die benögt werden nach der Entbindung. Ausser ich (die mutter) habe keine Geburtsurkunde. Der Vater des kindes ist Deutsche und ich kein EU-Bürger aber habe unbefriestetes Aufenthalt da ich hier Arbeite und Lebe. Nun, frage ich mich ob mein Kind ein Geburtsurkunde verweigert werden könnte weil ich meine nicht nachreichen kann? Werde ich beim Standesamt Probleme haben?
von
GuteFee000
am 29.05.2019, 21:16
Antwort auf:
Baby Urkunde
Hallo,
definitiv.
Wenden Sie sich an die Botschaft/ Die Bheörde in Ihrem Heimatland und besorgen Sie eine amtl. anerkannt übersetzte Urkunde.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2019
Antwort auf:
Baby Urkunde
kannst du deine geburtsurkunde nicht im heimatland anfordern? beim zuständigen amt wo du geboren bist?
von
mellomania
am 29.05.2019, 22:42
Antwort auf:
Baby Urkunde
Was kommt denn zu erst? Eheschließung oder Geburt? Für die Eheschließung brauchst du übrigens auch eine Geburtsurkunde.
Für die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt braucht ihr nur eure Ausweise. Die VA ist erforderlich, wenn man nicht verheiratet ist.
Wenn das Kind dann auf der Welt ist, müsst ihr beim Geburtsstandesamt die Vaterschaftsanerkennung, eure Ausweise und eure Geburtsurkunden vorlegen. Hast du keine, wird bei Dir sehr wahrscheinlich stehen "Identität nicht nachgewiesen".
Ich würde mich beim Konsulat des Heimatlandes um eine Geburtsurkunde bemühen.
von
Kaiserschmarrn
am 30.05.2019, 13:26
Antwort auf:
Baby Urkunde
Hallo,
Versuche noch unbedingt vor der Geburt deine Geburtsurkunde zu bekommen. Nicht dass sich die Ausstellung der Geburtsurkunde des Babys verzögert und ihr Probleme mit Elterngeld, Kindergeld usw. bekommt.
Die Geburtsurkunde muss auch noch von einem verteidigten Übersetzer übersetzt werden.
LG luvi
von
luvi
am 30.05.2019, 22:41