BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Guten Tag Frau Bader, besteht die Möglichkeit auf ein BV, wenn man täglich insgesamt 200km täglich pendelt und es einen körperlich fertig macht? Oder ist dies ausgeschlossen? Möglichkeit einer Versetzung oder Home Office besteht nicht.

von vomglueckgekuesst am 05.07.2016, 14:03



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Hallo, nein, es besteht ja keien Gefahr vom Arbeitsplatz, das ist Ihre eigene Sache. Und krank sind Sie asuch nicht, deshalb auch keine Krankschreibung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2016



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Nein, da kann doch der AG nichts dafür dass Du so weit wohnst. Und die Krankenkasse die das finanzieren soll auch nicht. Du könntest Dir vor Ort ein Zimmer nehmen.

von Sternenschnuppe am 05.07.2016, 15:05



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Oder mit Zug oder Bus fahren anstatt selbst.

von Sternenschnuppe am 05.07.2016, 15:06



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Also bitte, das kann man doch nun wirklich nicht verlangen. Ich habe ein wundervolles Zuhause geschaffen und einen Partner, die Schwangerschaft miterleben möchte. Ich habe mein gesamtes Umfeld, samt meiner Frauenärztin, der ich sehr vertraue, an meinem Wohnort. Zudem wäre es unheimlich viel Arbeit ein Zimmer zu finden, es einzurichten usw. Ich würde dort wirklich eingehen. Das wäre mein größter Albtraum abends alleine in einem Zimmer in diesem Ort zu sitzen. Ich bin vor 3 Jahren dort weggezogen, weil ich es nicht mehr ausgehalten habe. Außerdem haben wir einen Hund und mein Partner ist ebenfalls beruflich sehr eingespannt, sodass es wirklich sehr schwierig wäre. Mit dem Zug wäre es ebenfalls sehr aufwändig. Von zu Hause fahre ich ca. 25 Min bis zum Bahnhof mit dem Auto, dort ist morgens die Hölle los und die Parkplatzsituation sehr schlecht. An meinem Arbeitsort angekommen sind es nochmal ca. 20 min. zu laufen und die Zugfahrt dazwischen beträgt 1,5 Stunden, weil der Zug einen längeren Aufenthalt an einer Zwischenstation hat. Das macht fast 2,5 Stunden für eine Strecke! Das ist unzumutbar für eine Schwangere und würde mir wahrscheinlich von den meistens Frauenärzten bestätigt werden. Ich gehe davon aus, dass sich meine Frauenärztin für ein BV entscheiden wird.

von vomglueckgekuesst am 05.07.2016, 15:32



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Dann sollte man die Ärztin für eine solche Fehlentscheidung zu Lasten des Steuerzahlers zur Rechenschaft ziehen! Für Deine FÄ kann dieser Gefälligkeitsdienst dumm ausgehen! Hoffentlich liest die ein oder andere Kasse hier mit, ganz so anonym ist das Netz nämlich gar nicht :-)

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 15:50



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Du bist schwanger? Herzlichen Glückwunsch!

von Pamo am 05.07.2016, 15:54



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Da der Grund im Arbeitsort liegt und Du bewusst von da weg gezogen bist, solltest Du kündigen, 3 Monate Sperre beim ALG I in Kauf nehmen und Dir einen neuen Job suchen. Mal ganz ehrlich. Ich fahre tägl. 120 km Landstraße, nicht mal Autobahn. Man weiß doch vor einer Schwangerschaft, dass das auch ohne Baby im Bauch an die Substanz geht. Daher sucht man sich ne neue Arbeit oder zieht zur Arbeit hin und nicht weg. Dein jetziges Problemchen war absehbar, es ist Unrecht, wenn dafür jetzt andere aufkommen sollen.

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 15:57



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Nein, ich bin nicht schwanger. Wir planen aber und ich will bestens informiert sein. Aber danke! :-) Ach so ein Humbug. Hier sollte jetzt kein Fass aufgerissen werden zum Thema "Steuerverschwendung", mal ganz davon abgesehen, dass Krankenkassenbeiträge nichts mit der Steuer, sondern wenn überhaupt mit den Sozialversicherungsabgaben zu tun haben. Und selbst das ist es nicht, wenn einer Schwangeren das Leben etwas einfacher gemacht wird. Du kannst mir glauben, dass die Pendelei so als Nichtschwangere schon extrem an die Substanz geht. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie das dann werden wird.

von vomglueckgekuesst am 05.07.2016, 16:00



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Hier hat auch keiner das Wort Steuer in den Mund genommen! Ein Glück bist Du nicht schwanger und bist Dir ja bewusst darüber, dass dieser Job mit der Entfernung und einer Schwangerschaft nicht kompatibel ist. Daher such Dir einen neuen Job! Dann brauchst Du auch kein BV!

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 16:03



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

@ Hubbeldubbel (oder wie auch immer ;-)) Oft spielt das Leben nicht so einfach gestrickt und vorhersehrbar. Als der Umzug anstand war ich Single und jetzt bin ich in einer Beziehung. Damals habe ich, ehrlich gesagt, noch keinen Gedanken an ein Kind verschwendet. Tja, das Leben spielt oft anders. Da mein Partner eine sehr gute Position in einem Unternehmen hat, das widerrum von unserem Wohnort 80km entfernt liegt (aber in die andere Richtung als mein Arbeitsort), kommt ein Umzug jetzt nicht mehr in Frage und - ich bitte dich. Wie blöd wäre ich denn, meinen sehr gut bezahlten Job in dem ich bereits über 10 Jahre arbeite, aufzugeben? Ganz sicher nicht ;-)

von vomglueckgekuesst am 05.07.2016, 16:06



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Dann Augen zu und durch! Alles geht eben nicht im Leben. Nimm halt Urlaub und sammle schon mal Überstunden :-) Sei Dir bewusst mit dem BV kommst Du zu 95 % nicht durch. Ärzte müssen Rechenschaft ablegen und der lasche Umgang mit dem BV in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass es jetzt umso strenger zugeht. Die Kasse kann das BV auch prüfen. Was sie bei der Arbeitsentfernung mit Sicherheit tun wird. Da kommt ja ein Blinder drauf :-D

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 16:13



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Ich werde es wohl drauf ankommen lassen. Sorry, Urlaub sammeln wird schwierig, da wir bereits eine Fernreise und 2 Kreuzfahrten gebucht haben. Im Grunde wollte ich eigentlich nur wissen, ob es irgendeine rechtliche Nische gibt, wodurch einem dieses BV bei oben beschriebenem Fall ausgesprochen werden könnte. Ich habe bereits in einigen Foren von dieser Handhabe gelesen und kenne persönlich sogar einen Fall, wo dieses so praktiziert wurde.

von vomglueckgekuesst am 05.07.2016, 16:20



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Die Antwort lautet: Auf legalem Wege wirst Du kein BV wegen der Entfernung zum Arbeitsort erhalten. Frag mich ja echt was aus dem armen Kind werden soll, wenn keiner der Eltern zurücksteckt. Vollzeit, Fahrtzeit und Kind? Viel Spaß. Dummer Plan und denk daran, dass Kreuzfahrtunternehmen Schwangere schon sehr früh nicht mehr transportieren. Wäre doch mega schade um die zwei Kreuzfahrten :-D *lächerlich* Andererseits, dann hättest Du ja wieder genügend freie Urlaubstage :-D

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 16:25



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Warum bitte Vollzeit? Niemand hat gesagt, dass ich nach der Elternzeit in Vollzeit arbeiten werde, geschweige denn überhaupt sofort wieder arbeiten gehen werde. Dass ich meinen Job vor der Schwangerschaft nicht kündige möchte, liegt natürlich am Elterngeld und nichts anderem. Schön, dass du mitdenkst: Unser Kreuzfahrtunternehmen nimmt Schwangere bis zur 24. SSW mit. Darüber sind wir natürlich informiert.

von vomglueckgekuesst am 05.07.2016, 16:33



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Ich verstehe auch wirklich nicht, was dich meine Angelegenheit überhaupt angeht. Leben und leben lassen ist mein Motto. Und dir steht nicht weniger zu, nur weil ich ein BV bekomme. Wie gesagt - ich habe dich nicht gefragt. Solange du keine Juristin bist, darfst du deine persönliche Meinung gerne jemandem aufzwingen, den es interessiert. Mir jedenfalls nicht.

von vomglueckgekuesst am 05.07.2016, 16:36



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Vollzeit wurde unterstellt, da Du ja einen sehr arbeitswütigen Eindruck vermitteln möchtest und ich wusste, dass ich das nun zu Lesen bekomme. Dadurch kann ich Dir nämlich nun schreiben, dass Du ja auch in der Schwangerschaft bereits Teilzeit gehen kannst (Reduzierung Stunden oder sogar Tage), wenn es ansonsten zu anstrengend wird :-D Ja, das schmälert das Elterngeld aber so sehr scheint es ja aufs Geld nicht anzukommen :-D Du machst Dich lächerlich mit den Argumenten und Ausführungen. Werde erst einmal schwanger und erwarte keine Hilfe beim finden einer Nische. Du bist bestimmt intelligent genug, selbst Lücken im System zu finden und auszunutzen. Hier wirst Du keine Hilfe erhalten.

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 16:42



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Glaubst Du eine Juristen gibt Dir Betrugstipps..? Stell Dich nicht dümmer hin, als Du vermutlich bist.

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 16:45



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Übrigens ;-) Ich hab ein BV und das ist keine lustige Angelegenheit. Du schreibst Du "bekommst ein BV". Wieso fragst Du dann? Vermutlich weil Du dir nicht so sicher bist, eins zu bekommen... *Find ich lustig. Das heitert meine Krankenhaustage echt auf :-D

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 16:47



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

FALSCH!!! Wegen Frauen wie Dir bekommen andere Frauen für die das BV wirklich gedacht ist nämlich keines. Ärzte sind da zurückhaltender geworden weil es Frauen wie Dich gibt die ausnutzen wollen was ihnen rechtlich nicht zusteht. Das nennt man Sozialschmarotzertum. Und geht zu lasten aller ehrlichen. Du kannst gerne schwanger werden, gönne ich dir von Herzen. Selbst alles andere. Aber dann steh auch dazu und poche nicht auf ein BV das dir schon ein rechtlich nicht zusteht. Und um das zu wissen muss man nicht einmal studiert haben. Ein Arzt der dir wegen der Entfernung ein BV gibt, gehört IMO sogar angezeigt. Und ich hoffe dein Ag würde ein solches BV auch widersprechen und überprüfen lassen. Den an der Situation bist Du eindeutig selbst schuld. Und hast jetzt zudem ausreichend Zeit dich um eine andere Anstellung zu kümmern oder eben die entsprechenden Nachteile in Kauf zu nehmen. Du kannst andere belügen, aber faktisch geht es darum das du einen Weg haben willst wie du andere bescheissen kannst.

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 16:48



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

jeder Arzt der dafür ein BV ausstellt sollte die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen. Hilfe für Beschiss gehört bestraft.

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 16:50



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Du widersprichst dir selbst und merkst es anscheinend nicht. Diese Diskussion hier ist völlig sinnlos. Höflicherweise möchte ich deinen Kommentar aber nicht unbeantwortet lassen. Das Ding ist nicht, dass wir im Lotto gewonnen haben und uns deshalb den Luxus von Reisen und Personal leisten können, sondern weil wir sehr viel und hart arbeiten. Eben weil wir es können. Also, schönen Tag dir noch und immer drank denken, dass sich aufregen nicht gut für den Teint ist. Deshalb immer schön entspannt bleiben. :-)

von vomglueckgekuesst am 05.07.2016, 16:50



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Luxus kommt meist nur durch harte Arbeit und gute Ideen, musst Du mir also nicht sagen! Nur kann ich noch in den Spiegel blicken und meinen Anblick genießen, da ich nicht auf Kosten anderer Beschiss mache!

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 16:57



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

@Danyshope: Ganz ehrlich gesagt, ist mein Antritt nicht irgendeinen Betrugsversuch zu starten oder jemanden zu einer Straftat zu verleiten. Mir wird hier das Wort im Munde umgedreht. Ich fragte nach einer rechtlichen Grundlage und nicht, wie ich irgendwen besch***** kann. Sollte es diese nicht gebe, bin ich ja zumindest schon einen Schritt weiter. Alle anderen Kommentare sind doch reine Spekulation und Fantasie.

von vomglueckgekuesst am 05.07.2016, 16:58



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Wie oft denn noch! Also gern noch einmal! Aller guten Dinge sind 3 :-) Ein Arzt darf Dir aufgrund der Entfernung zum Arbeitsort kein BV ausstellen! Tut er es doch, kann das für ihn und Dich gravierende Konsequenzen haben!

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 17:01



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Du, die Frage hättest du gar nicht erst stellen müssen wenn Du mal nachgedacht hättest. Das du es trotzdem gemacht hast, lässt entsprechend entweder Raum für Spekulationen das Du bescheissen willst. oder du bist intelligentstechnisch nicht so gut ausgestattet wie man dich eigentlich einstufen sollte. Ein einfacher Blick in die gesetzlichen Grundlagen für ein BV sollte da jedem wirklich Klarheit bringen: http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526 Da steht sogar was zum Thema Fahrten zum Arbeitsplatz: Werden ärztlicherseits einzig Bedenken gegen die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht, begründet dies hingegen kein Beschäftigungsverbot im Sinne des MuSchG (2). Deine Situation ist nun einmal selbstverschuldet. Wenn Du die Allgemeinheit dafür zahlen lassen möchtest, weil alles andere Dir einen Nachteil bringen würde, dann ist das schlicht und einfach Beschiss. Den es geht nicht um die Sicherheit des Kindes in erster Linie, sondern wie DU den größten Nutzen daraus ziehst. Würde es wirklich um ein mögliches Kind gehen, würdest Du jetzt schon nach anderen Lösungen suchen. Und die wurden dir ja genannt - welche dir aber sogar absolut nicht genehm sind....

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 17:07



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Meine Antwort war rechtlich richtig, sachlich und bot Lösungen an. Ihre Antwort darauf zeigt doch was sie wirklich will ;-) Ich wiederhole mich gerne ( und nein liebe AP, ich will keine PN ) ,irgendwer muss ja die Betrüger von morgen zeugen und gebären. Dies sind die Vorbilder dazu, ..... nach dem Töpfchentrainig kommt : " Wie bescheisse ich den Sozialstaat Teil 1 " und " Wie umgehe ich es die Konsequenzen meines Handeln zu tragen Teil 2 " Gaaaanz eng gefolgt von "Mimimimi, Oferrolle für Vorschulkinder "

von Sternenschnuppe am 05.07.2016, 17:17



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Nach der ersten Antwort an Sternschnuppe zu urteilen: Troll, oder stellen Sie sich tatsächlich dümmer als Sie sind? Ein BV wäre Sozialversicherungsbetrug. Die Fahrtstrecke zur Arbeit hat nichts mit einer Gefährdung durch die Arbeit (wie u.U. bei Aussendiensttätigkeit) zu tun. Beschwerlich, klar aber normalerweise machbar. Schwanger heißt nicht krank und gebrechlich.

von Lina_100 am 05.07.2016, 19:05



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Eine Schwangerschaft ist ja keine Krankheit, und Auto fahren kein Marathon. Ich bin in der 33. Woche und genieße die 60 Minuten Autofahrt richtig. Ich glaube, du stellst dir eine Schwangerschaft beschwerlicher vor, als sie ist.

von Lelo317 am 05.07.2016, 19:55



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Ich glaube sie will sich eine schöne Zeit machen bei vollem Gehalt ;-)

von Sternenschnuppe am 05.07.2016, 20:31



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Um noch einmal kurz und knapp auf die eigentliche Frage zu antworten: Ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Wegstrecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz ist unzulässig!

von chrissicat am 05.07.2016, 20:37



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Schön, dass auch die 5 Antwort zu der Frage gleich ausfällt. Sind wir uns ja alle einig. Ps: Die Fragestellerin hat doch geschrieben, dass die Fahrerei schon ohne Baby im Bauch an die Substanz geht. Was ich absolut nachvollziehen kann bei 200 km. Das Baby ist wahrscheinlich vorerst die Lösung fürs Fahrereiproblem :-)

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 21:01



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Ich muss echt lachen. 200km, das sind 100km pro Strecke. Das pendeln sooooo viele am Tag. Alternativ kann man auch eine Stunde eher losfahren und zwei ausgedehnte Pausen machen. Wenn man denn wollen würde

von Sternenschnuppe am 05.07.2016, 21:04



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Wie Du siehst *hüstel* die Emotionen kochen beim Thema BV auf... Ich hatte selbst vor 6 Jahren eins, damals noch extrem leicht zu bekommen. Wobei ich eine echte Indikation dafür hatte, haben es viele Freundinnen einfach so bekommen. Heute ist das echt schwer. Der Fahrtweg ist echt heftig! Aber ein BV-Grund ist das leider nicht. Du könntest dich auch krank schreiben lassen, solltest du es körperlich nicht schaffen. Durch schwangerschaftsbedingte Krankengeldzahlung besteht dir kein Nachteil beim Elterngeld! Du würdest es in voller Höhe bekommen. Ob es für ein Individuelles BV reicht, entscheidet immer noch dein Frauenarzt und keiner hier im Forum! Ich wünsche Dir viel Glück und eine baldige Schwangerschaft! Lg

von Colien07022004 am 05.07.2016, 21:35



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Rechtlich war die Frage bereits beantwortet. Viele Grüße

von Sternenschnuppe am 05.07.2016, 21:56



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Ohne dass ich die ganzen Beiträge gelesen habe, kann man diese Frage eindeutig beantworten. Die kommt nämlich immer mal wieder bei Schwangeren. Nein, die Fahrt zur Arbeit fällt nicht unter den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes, weil die Anfahrt deine Privatsache ist und bleibt. Das Mutterschutzgesetz gilt quasi ab Werkstor, ab dem Bereich wo auch der Arbeitgeber eine Einflußmöglichkeit auf deine Arbeitsbedingungen hat. Auf die Anfahrt hast du ja selber Einfluß, und du hast diesen langen Weg selber gewählt, in dem Wissen dass du das nicht bewältigst wenn du schwanger wirst. Abhilfe liegt in deiner Entscheidung, durch Umzug oder durch eine Stelle am Wohnort. Nur umgekehrt darf ein AG seine Beschäftigte nicht beliebig weit weg versetzen, aber das ist ja hier nicht gefragt.

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 22:21



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

auch der Frauenarzt muss sich hier an die Vorgaben halten. Wenn das jemand entscheiden kann, dann die Juristen und die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Dort kann man nachfragen und erhält eine verbindliche Auskunft.

Mitglied inaktiv - 05.07.2016, 22:24



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Also... Ich hatte in beiden Schwangerschaften einen Job für über 100 km einfache Strecke von zu Hause entfernt war. Dazu kamen dann noch Dienstfahrten vom Arbeitsort aus. Das waren gerne auch mal 200,300 und zur Not auch mal 400 km am Tag. Mein Frauenarzt meinte damals nur: ich solle jede Stunde mindestens 10 Minuten Pause machen und rumlaufen. Dagegen einzuwenden hatte er nichts. Was mir aber auch niemals in den Sinn gekommen wäre: irgend eine Art von BV auch nur anzudenken. Warum auch? Ich war nur schwanger, nicht krank oder behindert. Und ja, ich bin Jahre lang gependelt… Insgesamt 14 Jahre, und keiner meiner Tops war mehr als 100 km von meinem zu Hause. Nicht prickelnd, aber wenn man Haupt der Familie ist und dazu noch eine entsprechende Position hat gibt es das halt nicht immer im direkten Umfeld. Jetzt aber noch mal zurück: Noch nicht mal schwanger sein und schon über ein BV nach denken, Das hat schon einen sehr schon bei Geschmack. Und es untermauert das Klischee bei der Arbeitgebern: eine schwangere Frau ist wieder leistungsfähig noch Leistungsbeleg. Prima! Weiter so! Gruß D

von desireekk am 06.07.2016, 02:03



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

@Colien07022004 Vielen Dank für deine Antwort! Ich bin auch der Meinung, dass es der FA entscheidet und wenn es einem schlecht dabei geht, dann wird man eben krank geschrieben. Und da könnt ihr Euch alle noch so sehr auf den Kopf stellen :-) Ich zahle nämlich schon zig Jahre sehr hohe Krankenkassenbeiträge, war aber nie krank geschrieben oder habe sonstige Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen müssen *toitoitoi*. Wenn ich da anderen Kollegen sehe, die permanent "blau machen", da habe ich dann noch nicht mal ein schlechtes Gewissen :-) Und nochmal möchte ich betonen, dass es hier nicht um einen Vorsatz geht, sondern dass ich aus rein informatorischen Gründen und für den Fall der Fälle die Ausgangsfrage gestellt habe. Nun weiß ich, dass es keine rechtliche Grundlage gibt und trotzdem gibt es Mittel und Wege und dafür bin ich sehr dankbar. Also, danke für die wenigen sachlichen Antworten. Habts fein und ärgert Euch nicht zu sehr über andere Menschen, das macht krank. Und ihr wollt der Krankenkasse doch nicht auf der Tasche liegen ;-)

von vomglueckgekuesst am 06.07.2016, 09:13



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Eine Krankschreibung wird hier im Zweifel auch niemand absprechen, ein BV schon. Aber du hast ja offenbar nicht mal kapiert, dass es da einen Unterschied gibt... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 09:40



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

ich finde dein Anliegen albern. Ich habe während meiner 2. Schwangerschaft im AD gearbeitet. In Berlin wohnend bin ich bis 3 Wochen vor Geburt nach H, HH, HGW, Kiel, HRO etcpp gefahren. Mach dir nicht ins Hemd. Du bist nur schwanger. floe

von la-floe am 06.07.2016, 10:17



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Der Betrug wird weit im Voraus geplant.

von Sternenschnuppe am 06.07.2016, 10:21



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

@Sternenschnuppe Nun reicht es aber mal. Warum willst du hier permanent das Bild des Betruges schaffen? Lies doch bitte meine Beiträge mal etwas genauer. Ich fragte nach einer Möglichkeit des BV. Gut, ich habe gelernt, dass dies rein rechtlich nicht gestattet ist. Nun freue ich mich darüber, dass man aber als Schwangere nicht aufgeschmissen ist, wenn einem alles zu viel ist. Schön, wenn Eure Schwangerschaften gut verliefen und ihr fit ward, aber es ist nicht immer so. Und nur für den Fall der Fälle freue ich mich über die Möglichkeit im Rahmen einer Krankschreibung dann zu Hause bleiben zu dürfen, wenn es einfach nicht mehr geht. Da ist doch nichts verwerfliches dran?! Wenn es einem nicht gut geht, wird man krank geschrieben, auch wenn man schwanger ist und auch wenn man jeden Tag 200km fahren muss und ihr der Meinung seid, dass man da "durch muss".

von vomglueckgekuesst am 06.07.2016, 11:03



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Das Verwerfliche daran ist, dass du aus eigener Entscheidung dafür verantwortlich bist, durch deine Entscheidung so weit von der Arbeit wegzuziehen, dass du evtl. arbeitsunfähig wirst. Das ist rechtlich nicht in Ordnung. Da du die Umstände herbeigeführt hast, kannst du allein es auch wieder ändern - wie gesagt, durch Umzug oder eine andere Arbeitsstelle näher am Wohnort. Dafür kannst du nicht irgendeine Kasse in Anspruch nehmen.

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 13:25



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Ich finde es schade wie manche Leute gleich negativ und mit einer aggressivität an die frage rangehen.Das War eine normale frage. Nicht jeder sitzt zuhause oder hat den Arbeitsplatz um die ecke. Wo ist das Gefühl geblieben für andere. Man hat das Gefühl hier denkt jeder an sich. Schade

von Tinikr am 06.07.2016, 13:50



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Und zusagen Gott sei dank hast du kein baby. Das ist echt unterste Schublade. Wie viele wünschen sich ein baby und bekommen keins,ein baby ist ein Geschenk und das schönste und wertvollste auf der welt. So sollte man nicht drüber reden.

von Tinikr am 06.07.2016, 13:56



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Hallo, mal ganz klar rechtlich und ohne jede Wertung: Ein Beschäftigungsverbot geht rechtlich nicht, da die Arbeit per se nicht gefährlich ist. DIe Fahrt gehört eben nicht zur Arbeit - und damit auch nicht in den Bereich des Beschäftigungsverbotes. Krankschreiben geht auch nicht - es liegt ja keine Krankheit vor. Nur weil etwas zu anstrengend für einen persönlich ist, ist es ja nicht gleich eine Krankheit. Da hilft dann nur eines, wenn man nicht fahren möchte: Kündigen.

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 14:41



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

@tinikr Danke für deine Worte. Ich bin auch sehr schockiert über die Art und Weise wie hier miteinander kommuniziert wird. Nur weil man "anonym" ist, sollte man trotzdem Anstand und Respekt wahren. Im echten Leben würde mit Sicherheit niemand so mit mir sprechen. Wie du schon sagst, habe ich eine normale Frage gestellt ohne irgendwelche Absichten zu formulieren und die Leute gehen hier hoch wie eine Bombe. Ich dachte, dass diese Seite evtl. in Zukunft eine schöne Möglichkeit wäre sich auszutauschen, aber da habe ich mich getäuscht. Auf dieser Ebene möchte ich wirklich mit niemandem etwas teilen oder gar Kontakt mit solchen Menschen haben. Unterste Schublade!

von vomglueckgekuesst am 06.07.2016, 14:42



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Sie hatte ja den Arbeitsplatz "um die Ecke", ist dann aber ganz bewußt 100 km weggezogen. Was soll man da noch sagen? Dass sich dann das Mitleid in Grenzen hält, ist klar.

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 15:04



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Irrtum, unterste Schublade sind eher Fragen wie Deine. erschreckend das dir das nicht einmal bewusst ist oder du auch nur im entferntesten verstehen willst warum die meisten absolut gar kein Verständnis für Deine Einstellung haben. Aber eh einerlei, Leute wie du kommen immer auf Kosten anderer wo durch das Leben. Und sind dann auch noch stolz drauf.

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 15:12



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Ich bin sehr stolz auf alles was ich habe. Wärst du sicher auch an meiner Stelle. :-)

von vomglueckgekuesst am 06.07.2016, 15:22



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Nö!! ICH bin stolz darauf was ICH täglich schaffe. Über dein mimosenhaftes Gebären schon vor einer Schwangerschaft kann ich da nur lachen.

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 15:32



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Da Du dich in diesem Forum nicht verstanden fühlst, gehe doch bitte wieder in Deine Wunschrealität. Ich kenne keinen wohlhabenden oder reichen Menschen der im "Luxus" lebt und so dermaßen prahlt! Im Gegenteil, die sind wesentlich zurückhaltender. Ich glaube Dir dein Leben und Deine Story nicht aber es ist mir auch gleich. Du wirst nicht verstehen, warum, wieso, weshalb die Antworten waren, wie sie sind. Du wirst den Fehler nicht finden. Nicht schlimm. Also, lasse Dich endlich vom Glück küssen, denn so wie Du schreibst, läuft es nicht gerade rund. Im Übrigen hoffe ich, dass Du nie ein BV oder eine AU bedingt durch die Schwangerschaft bekommen wirst. So sehr wie Du Dir ein BV, AU und Co. wünschst, tritt der Fall hoffentlich nie ein! Wenn doch, geht es Dir oder dem Baby wirklich schlecht, dann hast Du tatsächliche Sorgen... so etwas kann man sich selbst und anderen nicht wünschen. Hoffentlich machst Du dir dann keine Vorwürfe... Alles Gute.

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 15:42



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Da Du dich in diesem Forum nicht verstanden fühlst, gehe doch bitte wieder in Deine Wunschrealität. Ich kenne keinen wohlhabenden oder reichen Menschen der im "Luxus" lebt und so dermaßen prahlt! Im Gegenteil, die sind wesentlich zurückhaltender. Ich glaube Dir dein Leben und Deine Story nicht aber es ist mir auch gleich. Du wirst nicht verstehen, warum, wieso, weshalb die Antworten waren, wie sie sind. Du wirst den Fehler nicht finden. Nicht schlimm. Also, lasse Dich endlich vom Glück küssen, denn so wie Du schreibst, läuft es nicht gerade rund. Im Übrigen hoffe ich, dass Du nie ein BV oder eine AU bedingt durch die Schwangerschaft bekommen wirst. So sehr wie Du Dir ein BV, AU und Co. wünschst, tritt der Fall hoffentlich nie ein! Wenn doch, geht es Dir oder dem Baby wirklich schlecht, dann hast Du tatsächliche Sorgen... so etwas kann man sich selbst und anderen nicht wünschen. Hoffentlich machst Du dir dann keine Vorwürfe... Alles Gute.

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 15:42



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Wie vielleicht auch du nutze ich hier die Möglichkeit der Anonymität, um diskret Fragen zu stellen und ich kann eben hier auch prahlen wie ich möchte, denn ihr kennt mich nicht :-) Ich hoffe für dich, dass du im realen Leben etwas mehr Manieren hast und dich nicht so wie hier in diesem Forum artikulierst und auf Menschen zu gehst. Es würde mir sonst sehr für dich leid tun. Also Hubbelduppel, für mich ist diese Diskussion hier beendet. Ich bin mal wieder einiges an Eindrücken reicher und wünsche dir und allen anderen Neidern ein bisschen mehr Zufriedenheit mit sich selbst. Dann kann man anderen auch viel besser gönnen!

von vomglueckgekuesst am 06.07.2016, 16:26



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Die Ausführungen zu Deinem Lebensstil haben für die Beantwortung keinerlei Bedeutung, prahle an anderer Stelle. Neidisch ist hier meiner Auffassung nach keiner gewesen, nur genervt von soviel Dummheit.

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 16:33



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Ach Hubbelubbel, vielleicht solltest du deinen Mann mal endlich wieder ranlassen, damit hast du ja anscheinend seit einiger Zeit so deine Probleme. Würde dich vielleicht auch etwas entspannen. Und noch einen Tipp: Wenn du mit deinem Mann so gehässig umgehst wie mit mir, dann läuft er dir erst recht bald weg. Byebye :)

von vomglueckgekuesst am 06.07.2016, 16:46



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Meinen Mann habe ich schon vor Jahren vertrieben, die Drillinge in meinem Bauch sind vom Nachbar aus dem Hochhaus und mein ALG II wurde mir gerade sanktioniert. Du hast völlig recht, ich bin echt schlimm dran :-D Entschuldigung, zeig bitte gern mehr von diesem wahren ICH. Du würdest mir armen und verbitternden Frau mitte der vierziger sonst sehr fehlen :-D -------------------------------- Unser aller Beiträge waren sachlich. Du bist ständig unsachlich geworden und wir haben lediglich Dein Geschriebenes argumentativ auseinander genommen. Der letzte Beitrag zeigt Dein Niveau. Bleib nur so. Auch solche Menschen braucht es auf der Welt ;-)

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 16:57



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Sorry, aber auf dieses Niveau kann und möchte ich mich nicht begeben. Du kannst jetzt noch viele weitere Kommentare unter meinen Beitrag setzen. Danke für die Aufmerksamkeit :-) Aber ich werde dich ab sofort ignorieren. Du bist mir einfach zu wider.

von vomglueckgekuesst am 06.07.2016, 17:03



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Dein Niveau war spätestens gefühlt im 3 Beitrag im Keller... mit dem Letzten ist es auf der gegenüberliegenden Seite der Erdkugel angekommen. Also gern noch einmal. Alles Gute und hoffentlich wirst Du weder BV noch AU je bedingt durch eine Schwangerschaft brauchen. Wenn doch, wäre Dein schickes Leben nämlich ins Wanken geraten und Du könntest vor Sorgen um Dein Baby oder Deine Gesundheit vielleicht nicht ruhig schlafen...

Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 17:12



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Als ich diese Frage las, ging mir ein Gedanke durch den Kopf. ,,hier hat jemand keine Lust mehr zu arbeiten " Ich arbeite Vollzeit in der häuslichen Krankenflege! Ich bin am Tag locker 150 km durch Berlin gehetzt. Na klar war das anstrengend, aber lange kein Grund für ein BV. Mir wurden lediglich die (ich nenne sie jetzt mal Transportpatienten) aus der Tour genommen und mehr Pausen eingerechnet. Als ich mir 59 (zum Teil konstruktive, zum Teil beleidigende) Kommentare dazu durchlas, stellten sich mir die Nackenhaare auf. Als Außenstehender (ich kenne niemanden hier) muss ich sagen, dass du ,,vomglueckgekuesst" dich ziemlich schnell in die Ecke gedrängt, beleidigt auf zum Teil sehr direkten antworten reagiert hast.

von Nileve4891 am 06.07.2016, 18:10



Antwort auf: BV wegen tägl. Pendeln von 200km?!

Ok, dann hat kein BV, dann lass ich mich eben krank schreiben. Putzig - Sozialversicherungsbetrug. unabhängig davon wünsche ich der AP - sofern kein männlicher Troll, was meine Vermutung wäre :) - nie in die Notwendigkeit eines BV oder einer schwangerschaftsbedingten Krankschreibung zu kommen.

von Lina_100 am 09.07.2016, 23:03