BV --bitte nochmal da beitrag nicht beantwortet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: BV --bitte nochmal da beitrag nicht beantwortet

Hallo Frau Bader. am 21.04. beantworteten Sie mir bereits eine Frage zum BV. Da mir direkt eine Folgefrage einfiel, schrieb ich SIe Ihnen. Leider habe ich noch keine Antwort darauf erhalten.Deshalb habe ich die Folgefrage nochmal kopiert. Die zahlungen schwanken zwischen 330 und 399 euro.Die arbeitszeiten sind entweder von 18 bis 21uhr oder samstags von 12 bis 21uhr.(pausen gibts es von 18bis 21uhr keine, und wenn die arbeitszeit von 12-21uhr dauert, wird nur pause gemacht,wenn gerade kein Kunde kommt. und wenn, dann nur pause im stand bzw im stehen, damit der kunde nicht warten muß. Der betrieb ist ein franchise unternehmen. es existieren schon einige, ca 15. Aber in unserem Laden sind 5 angestellte. das heißt ich würde auf jeden fall dann ein bv bekommen,bei den arbeitszeiten? Und evtl.auch schon vor dem 5.Monat. weil ich letzte woche schon blutungen hatte und eine FG 2005 in der 11 ssw? Liebe Grüße Diana

Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 13:36



Antwort auf: BV --bitte nochmal da beitrag nicht beantwortet

Hallo, 1. Man darf nachd em MuSchG am Tag bis zu 8,5 Std oder in der Doppelwoche (=14 Tage) 90Std 2. Das Entgelt beim BV wird aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wo. errechnet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2010