Frage: Aufenthalsbestimmungsrecht

Liebe Frau Bader, mein Problem liegt darin,das ich ein 5 jährige Tochter habe.Ich habe mich vor 3 Jahren von meinen Freund getrennt.Die ganze Sache ging schon vor Gericht und ich bekamm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter.Es ging auch eine Weile gut mit dem abholen und Bringen.DAs Gericht hat einen Umgang von 4 Wochen bei mir und eine Woche bei ihm.Jedesmal wenn er Lisa abholt,sage ich ihm,das er sie wieder bringen soll,leider tut er das nicht und ich muß jedesmal ein Tag frei nehmen um sie abzuholen.Er ist arbeitslos und hat indem Sinne genug Zeit.Unterhalt zahlt er auch nicht.Jetzt wollte ich sie fragen,ob es einen Sinn hat vor Gericht zu gehen und es mir bzw.ihm schriftlich geben lassen soll,das er mir eigentlich Lisa zurückbringen muß.Immerhin habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ich denke auch mal das ich das letzte Wort habe.Tut mir leid,das es ziemlich lang geworden ist. Ich danke ihnen schon im vorraus. MfG Susi

Mitglied inaktiv - 12.01.2002, 19:42



Antwort auf: Aufenthalsbestimmungsrecht

Liebe Susi, wenden Sie sich bitte zuerst einmal an das JA, die können Ihnen helfen. Ansonsten würde ich einfach androhen, das Kind nicht herauszugeben, wenn er es nicht zurückbringt und dies auch wahr machen, Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2002