Frage: arztrechnung.

ich war gestern wegen einer grippe bei einer neuen allgemeinärztin (sind neu hier). diese sagte, sie würde mir (ich bin schwanger) etwas homöopathisches verordnen, da ich dafür aber einen kleinen Obolus zahlen müsse, müsse ich einen vertrag mit ihr schließen. ich nahm an, es sei die erhöhte zuzahlung für das medikament gemeint und stimmte zu. zudem gab sie mir noch den 30-sekunden-rat, mein bedürfnis nach aufmerksamkeit doch anders auszudrücken als durch diese krankheit. (begeisterte mich als psychologin besonders. *g*) die sprechstundenhilfe gab mir dann eine rechnung für diesen termin für eine hom. folgeanamnese über 10,23 € und einen vertrag, der besagte, daß sie diese leistung 5x im quartal für ein 5-10minütiges gespräch abrechnen dürfe. den vertrag habe ich natürlich nicht unterschrieben und finde die gestellte rechnung eine unverschämtheit. muß ich diese bezahlen? gilt das als mündliche vereinbarung oder ähnliches? danke. susan

Mitglied inaktiv - 16.10.2002, 10:07



Antwort auf: arztrechnung.

Liebe Susan, zunächst einmal Ärztekammer +Kassenärztliche Vereinigung einschalten. Aber rechtl. haben Sie einen Vertrag geschlossen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2002



Antwort auf: arztrechnung.

Hallo Susan, ich würde dieses Vorgehen der Ärztin mal der zust. Ärztekammer melden. LG Annette

Mitglied inaktiv - 16.10.2002, 18:01