Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre Antwort bezügl. meiner Frage des Krankengeldes vom 01.07.2005. Hierzu hätte ich gerne noch mal Ihren Rat: Wenn mein Frauenarzt sagt, ich darf nicht länger wie max. 4 Stunden meiner Arbeit nachgehen, müsste er mich doch im Sinne des MuSchu krankschreiben, so dass der Arbeitgeber das Gehalt zahlen muss, da ja hier das Wohl von Mutter und Kind auf dem Spiel steht?! Gruss Sabine
Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:35