Frage: Arbeitsplatzerhalt

Hallo Frau Bader, besten Dank für Ihre Antworten zum Thema "Namensrecht" und "Recht auf Erhalt des Arbeitsplatzes" weiter unten. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, habe ich im Grunde kein Recht darauf, dass mir mein Chef meinen Arbeitsplatz bis nach der Elternzeit garantiert, weil er mir grundsätzlich kündigen kann. Habe ich Sie da richtig verstanden? Kann er mir denn tatsächlich zu jedem Zeitpunkt kündigen? Im Mutterschutz auch? Und während der Elternzeit auch? Ich bin alleinerziehend und müsste dann für den Lebensunterhalt Hilfe bei der Arbeitsagentur beantragen. Kann das denn tatsächlich möglich sein, dass der Arbeitgeber einer schwangeren Frau, die dann ein Kind oder mehrere Kinder zu ernähren hat, kündigt??? Danke nochmals! Mamae2004+2010

Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 17:34



Antwort auf: Arbeitsplatzerhalt

Hallo, er kann frùhstens am ersten Arbeitstag kùndigen, dann gelten die gleichen Rechte wie fùr alle AN. Es gilt also, je nach ANzahl der AH, das KSchG Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2010



Antwort auf: Arbeitsplatzerhalt

während des mutterschutzes und der elternzeit nicht aber nach der elternzeit kann er dich kündigen!!!

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 09:34